Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Öffentliche Information über verschreibungspflichtige Arzneimittel, die keinem Werbeziel dient, ist erlaubtveröffentlicht am 17. April 2012
BGH, Urteil vom 19.10.2011, Az. I ZR 223/06
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 10 Abs. 1 HWGDer BGH hat entschieden, dass auf einer Internetseite für jedermann zugängliche Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel erlaubt sind, soweit dies die genaue und vollständige Wiedergabe der Produktpackung, der Beschreibung der Indikation und der Gebrauchsinformation beinhaltet und keinem Werbeziel dient. Zu diesem Ergebnis gelangte der Senat nach Vorlage an den EuGH. Seien diese Voraussetzungen erfüllt, handele es sich nicht um einen Verstoß gegen das in § 10 Abs. 1 HWG bestimmte Verbot der Öffentlichkeitswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Zum Volltext der Entscheidung: