Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Die durch einen Prozessfinanzierer finanzierten Massenabmahnungen sind rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 17. August 2010
KG Berlin, Beschluss vom 03.08.2010, Az. 5 U 82/08
§ 8 Abs. 4 UWG
Das KG Berlin hat der „Rosinen-Theorie“ im Abmahnwesen eine Absage erteilt, nach welcher der Abmahnende an den (von einem Prozessfinanzierer gestellten) Rechtsanwaltskosten nicht beteiligt war, aber an einer etwaigen Vertragsstrafe partizipierte. Das Kammergericht erachtete es in diesem Fall für erwiesen, dass die Abmahnungen vorwiegend dazu dienten, gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - Aktuelle Übersicht an Prozessfinanzierernveröffentlicht am 19. Februar 2009
Ist der Streitwert hoch, die eigene Börse aber eher beschränkt oder sind einfach die Erfolgsaussichten einer rechtlichen Auseinandersetzung zu ungewiss, wird häufig die Einbindung eines Prozessfinanzierers erwogen. In diesem Bereich gibt es diverse Unternehmen, die, insbesondere was den Mindeststreitwert und die Erfolgsbeteiligung am Erlös (in der Regel zwischen 20 – 30 %) angeht, ganz unterschiedliche Angebote vorhalten. Der Deutsche Anwaltverein hat eine Übersicht der am Markt befindlichen Prozessfinanzierer online gestellt. Finanziert wird ab einem Streitwert von 19.000,00 EUR (aktualisiert: Übersicht Stand 29.09.2014).