Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Ein eingetragenes Zeichen kann auch in abgewandelter Form mit einem Schutzrechtshinweis (R im Kreis) versehen werdenveröffentlicht am 23. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.06.2015, Az. 6 W 61/15
§ 5 UWG; § 26 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein eingetragenes Zeichen auch dann mit dem ®-Symbol für Markenschutz dargestellt werden kann, wenn die Darstellung von der eingetragenen Marke abweicht. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn der kennzeichnende Charakter der Marke nicht verändert werde. Eine leichte Veränderung der grafischen Anordnung und ein kleingedruckter beschreibender Zusatz seien unschädlich. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: „R“ im Kreis ist irreführend – Grillmeisterveröffentlicht am 30. Januar 2013
BPatG, Beschluss vom 21.01.2013, Az. 27 W (pat) 553/12
§ 37 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Versehung eines Kennzeichens mit einem „R im Kreis“ irreführend ist, wenn es sich nicht um eine eingetragene Marke handelt. Genau darauf weise dieses Zeichen nämlich hin. Eine Täuschung könne auch dann vorliegen, wenn bei einem mehrteiligen Zeichen (Wort-/Bildmarke) das R im Kreis nur einem Bestandteil zugewiesen ist und nicht dem gesamten Zeichen. Bei einer bereits angemeldeten, aber noch nicht eingetragenen Marke liege grundsätzlich keine Täuschungsgefahr vor, da sich der Hinweis mit Eintragung dann als zutreffend erweise. In diesem Fall müsse das Zeichen oder der Bestandteil, auf welchen sich das Symbol beziehe, jedoch zumindest schutzfähig sein. Zum Volltext der Entscheidung: