Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zum urheberrechtlichen Schutz für kurze Musiksequenzenveröffentlicht am 17. April 2015
BGH, Urteil vom 16.04.2015, Az. I ZR 225/12
§ 97 UrhGDer BGH hat entschieden, dass die Übernahme kurzer Musiksequenzen als Hintergrundloops für Rap-Stücke (hier: durch den Rapper Bushido) nicht zwingend eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Es müsse sachverständig geprüft werden, durch welche objektiven Merkmale die erforderliche schöpferische Eigentümlichkeit der übernommenen Sequenzen bestimmt werde, so dass kein reines routinemäßiges Schaffen vorliege. Die Angelegenheit wurde zur Entscheidung zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 63/2015 des BGH vom 16.04.2015: (mehr …)
- LG Berlin: Im Gegensatz zum Normalbürger dürfen Rapper schon mal deftiger beleidigen, da dies „nicht für bare Münze genommen“ wirdveröffentlicht am 30. August 2012
LG Berlin, Urteil vom 13.08.2012, Az. 33 O 434/11
§ 185 StGB, § 186 StGB, § 187 StBG, Art 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass ein bekannter deutscher Rapper wegen der Beleidigung einer „Big Brother“-Teilnehmerin u.a. mit den Worten „Die Nutte!“ und „Die Kacke!“ an diese ein Schmerzensgeld zu zahlen habe. Die nicht bestrittenen günstigen wirtschaftlichen Verhaltnisse des Beklagten, der stark beleidigende Charakter der Äußerungen mit seinen Auswirkungen auf die Psyche der Klägerin, die Dauer der allgemeinen Abrufbarkeit der Äußerungen im Internet und die zweifellos erforderliche Genugtuung der Klägerin erforderten eine Geldentschädigung von 8.000,00 EUR. Ein höherer Betrag erschien dem Gericht unangebracht: Bei der Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung sei zu berücksichtigen, dass Äußerungen von Rappern wie B… mit ihrer teilweise unsachlichen und überzogenen Tendenz vom verständigen Durchschnittsbürger nicht für bare Münze genommen würden. Weiter sei zu berücksichtigen gewesen, dass sich die Klägerin freiwillig in eine Situation begeben habe, die zwangsläufig die teilweise Preisgabe mindestens ihrer Privatsphäre bewirkt habe. Weiter sei zu berücksichtigen, dass es der Klägerin letztlich nur um den Erhalt einer möglichst hohen Zahlung ging: Dafür spreche die deutlich überzogene Forderung von 100.000,00 EUR bei gleichzeitiger Wiederholung der angegriffenen Äußerungen gegenüber der Presse. Die Klägerin habe gegenüber einem völlig neuen und großen Adressatenkreis (Leser des Berliner Kuriers und RTL-Konsumenten) die Äußerungen freiwillig überhaupt erst in Umlauf gebracht. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- LG Berlin: Kachelmann ist kein „verfickter Wetterfrosch“ / 10.000,00 EUR Schmerzensgeldveröffentlicht am 9. Dezember 2011
LG Berlin, Urteil vom 15.11.2011, Az. 27 O 393/11
§ 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas LG Berlin hat entschieden, dass dem Wetter-Moderator Jörg Kachelmann ein Schmerzensgeld von 10.000,00 EUR zusteht, nachdem ihn der selbsternannte „King of Rap“ Savas Yurderi (alias Kool Savas) bei öffentlichen Auftritten u.a. als „Arschloch“, „verfickter Wetterfrosch“, „Idiot“ oder „Bastard“ bezeichnet hatte. SPON (hier) berichtet, dass Konzertbesucher Mitschnitte der Auftritte ins Internet gestellt hätten und Kachelmann auch auf der Homepage von „Kool Savas“ als „Arrrrrrrrschloch“ bezeichnet worden sei. Der Volltext der Entscheidung findet sich bei openjur.de (hier).