Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Hamburg: Die Herabwürdigung einer Person ist nicht von der Meinungsfreiheit gedecktveröffentlicht am 19. Oktober 2012
LG Hamburg, Urteil vom 02.03.2010, Az. 325 O 442/09
§ 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Äußerung über einen Autor „in einem anderen Zeitalter haben Leute wie er … Juden als die Ursache allen Übels ausgemacht“ dessen Persönlichkeitsrecht verletzt. Diese Äußerung sei von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt, da sie auf die Herabsetzung einer Persönlichkeit abziele und die Auseinandersetzung in der Sache nicht fördere. Im Einzelfall habe eine Abwägung zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung: