Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: „Nichtraucher in 5 Stunden“ ist irreführend, wenn die Rückfallquote bis zu 60% beträgtveröffentlicht am 28. April 2010
OLG Köln, Beschluss vom 16.11.2009, Az. 6 W 130/09
§§ 3; 5 UWGDas OLG Köln hat einem Unternehmen untersagt, im geschäftlichen Verkehr für ein Tabakentwöhnungsseminar mit folgenden Worten zu werben: „Nichtraucher in 5 Stunden – Möchten Sie ganz einfach zum Nichtraucher werden? Ohne Entzugserscheinungen oder das Gefühl, dass Ihnen etwas fehlt? Keine Sorge, das werden Sie schaffen: Fünf Stunden Seminar reichen dafür aus.“ Die Werbung sei irreführend. (mehr …)