Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Unverlangte werbliche E-Mails verletzen das Recht eines Unternehmens am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebveröffentlicht am 14. Februar 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.09.2013, Az. 1 U 314/12
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Übersendung von Werbe-E-Mails ohne die Erlaubnis des Inhabers des Empfänger-E-Mail-Kontos rechtswidrig ist. Davon sei auch die Übersendung von Zahlungsaufforderungen, die dem Absatz und der Verwertung eigener Leistungen dienen, erfasst. Es werde das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers bzw. bei Unternehmern deren Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt. Die Beweislast für eine erfolgte Anmeldung bzw. dem Einverständnis in Werbezusendungen liege beim Versender. Zum Volltext der Entscheidung: