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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

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  • veröffentlicht am 9. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie DEKRA Certification GmbH wirbt derzeit wieder per Postzusendung mit einer „Zertifizierung für Juristen“, die sich augenscheinlich stark dem Anforderungsprofil und Prüfungsschema des gesetzlich verankerten Fachanwalts annähert. Möglich sein soll u.a. eine Zertifizierung für „Marken & Patentrecht“. Wohlgemerkt: Nach dieser „Zertifizierung“ ist der geneigte Interessent kein (!) Fachanwalt, wenn er es vorher nicht schon war, hat sich demgemäß auch keiner Prüfung durch die für ihn zuständige Rechtsanwaltskammer unterzogen, sondern gilt lediglich als „DEKRA zertifiziert“. Die Prüfungen nehmen von der DEKRA Certification GmbH in Zusammenarbeit mit der Deutsches Anwalts Zentrum GmbH betraute Juristen, darunter wohl auch der Kollege Dr. Volker Römermann als „Vorsitzender des Zertifizierungsausschusses“, vor. Die Berliner Rechtsanwaltskammer droht mit Standesverfahren. „Das Dekra-Siegel ist irreführend, weil das rechtsuchende Publikum die Vorstellung hat, dass es sich um eine staatlich anerkannte Zertifizierung handelt“, meinte etwa die Berliner Kammerpräsidentin Margarete von Galen: „Die Bürger kennen die Dekra eben nicht als irgendein Fortbildungsinstitut, sondern weil sie wie der TÜV im Auftrag des Staates bestätigen darf, dass ein Auto technisch in einwandfreiem Zustand ist.“ (JavaScript-Link: Zeit). Was wir davon halten? Mmh. § 7 Abs. 2 BORA? LG Köln, Urteil vom 03.02.2009, Az. 33 O 353/08 (Link: LG Köln)? Wir bevorzugen, ganz konservativ, die Investition in Fachanwaltschaften.

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