Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Düsseldorf: Eine Aussetzung im Patentrechtsstreit kommt nur bei Wahrscheinlichkeit der Vernichtung des Klagepatents in Betrachtveröffentlicht am 19. August 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2014, Az. I-2 U 22/13
§ 148 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Aussetzung im Verletzungsrechtsstreit in Patentsachen wegen eines anhängigen Löschungsverfahrens nur dann in Betracht kommt, wenn die Vernichtung bzw. der Widerruf des Klagepatents wahrscheinlich ist. Allgemein sei die Aussetzung zurückhaltend anzuwenden, um einem Missbrauch von Rechtsbehelfen gegen den Bestand des Patents vorzubeugen, durch welche der Patentinhaber faktisch von der Ausübung seines Ausschließlichkeitsrechts abgehalten werden könne. Im vorliegenden Fall sei eine Aussetzung nicht anzuordnen, da die Umstände für den Bestand des Patents sprechen. Zum Volltext der Entscheidung: