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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. September 2009

    OLG Jena, Urteil vom 08.04.2009, Az. 2 U 937/08
    §§ 3, 8 Abs. 1, 4 Nr. 3, Nr. 11 UWG, Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs.3 UWG, § 10 Thüringer Pressegesetz

    Das OLG Jena hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß durch getarnte Werbung durch nicht hinreichend kenntliche Trennung von redaktionellem und werbendem Eintrag nicht vorliegt, wenn die Gesamtumstände der jeweiligen Seite insgesamt auf eine Werbung schließen lassen. Im vorliegenden Fall war der vermeintlich redaktionelle Beitrag mit der reißerischen Überschrift „Sensationelle Neu-Eröffnung nach Umbau bei Möbel Schröter in Altenburg-Windischleuba!“ versehen und der optisch als klassische Werbung ins Auge tretende Anzeigenteil mit der Überschrift „Sensationelle Eröffnungsangebote in allen Abteilungen!“. Rechts oberhalb der Überschrift des vermeintlich redaktionellen Teils stand – auf Grund der geringen Schriftgröße schwer lesbar – der Hinweis „Anzeige“. (mehr …)

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