Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Itzehoe: Zum wettbewerbswidrigen Verstoß gegen das Trennungsgebot für Werbung und Redaktionstexteveröffentlicht am 5. Juli 2010
LG Itzehoe, Urteil vom 06.04.2010, Az. 5 O 81/09
§§ 3; 4 Nr. 3 UWGDas LG Itzehoe hat entschieden, dass Zeitschriften, die sich nicht schon auf ihrem Titelblatt unmissverständlich und eindeutig als Werbeschriften ausweisen (Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Aufl., UWG, § 4 UWG, Rdnr. 3.20, m.w.N.), Werbung und redaktionellen Text äußerlich erkennbar von einander zu trennen haben. Ein Verstoß gegen dieses Trennungsgebot liege vor, wenn ein in seiner äußeren Gestalt wie ein redaktioneller Artikel aufgemachter Beitrag unter der Überschrift „Diät/Reportage“ und dem in großen roten Buchstaben abgedruckten Zitat „Toll! 28 Kilo weg – in nur einem halben Jahr!“ wiederholt auf den Vertreiber des sog. BCM-Diät- und Ernährungsprogramms verweise. (mehr …)