Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Saarbrücken: Rezeptsammelstelle in einer Arztpraxis ist unzulässigveröffentlicht am 24. Oktober 2013
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.09.2013, Az. 1 U 42/13
§ 3 UWG, § 4 Nr.11 UWG, § 8 Abs.1, 3 Nr. 1 UWG; § 24 ApBetrODas OLG Saarbrücken hat entschieden, dass es einem Arzt nicht erlaubt ist, auf Wunsch von Patienten Rezepte direkt an Apotheken zu übermitteln, und zwar in der Weise, dass Rezepte per Fax an eine Apotheke gesandt werden, die Medikamente sodann an die Patienten per Boten geliefert würden, der danach die Originalrezepte in der Praxis abholte. Bei diesem Verfahren würde sich die Praxis als nicht genehmigte Rezeptsammelstelle gerieren. Ein Bereithalten von Rezepten in einer Arztpraxis zur Abholung durch Patienten sei lediglich in medizinischen Notfällen erlaubt. Zum Volltext der Entscheidung: