Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Celle: Zum Entfall der Dringlichkeit in Wettbewerbssachen bei Flucht in die Säumnisveröffentlicht am 6. Februar 2009
OLG Celle, Urteil vom 29.01.2009, Az. 13 U 205/08
§ 12 Abs. 2 UWGDas OLG Celle hatte zu beurteilen, unter welchen Umständen die Dringlichkeit, die Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist, nachträglich entfallen kann. Die Antragstellerin hatte eine einstweilige Verfügung erwirkt, ließ aber bei der sich anschließenden Widerspruchsverhandlung ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen. Aus dem Zusammenhang ergibt sich, dass die Antragstellerin Zeit benötigte, um die von der Verfügungsbeklagten vorgebrachten Einwände zu entkräften. Eine angebliche Krankheit konnte nicht belegt werden, um Vorverlegung des Termins über die Einspruchsverhandlung wurde sich nicht bemüht. Durch diese Verzögerung des Prozesses erachtete das Oberlandesgericht den Verfügungsgrund als entfallen.