Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Verleger einer Werbezeitschrift ist zur Prüfung der veröffentlichten Anzeigen verpflichtetveröffentlicht am 25. Juli 2011
LG Köln, Urteil vom 08.04.2011, Az. 33 O 342/10
§§ 8 Abs. 1 S. 1, 4 Nr. 11 UWG; 11 Abs. 1 Nr. 1, 2 LFGBDas LG Köln hat entschieden, dass der Verleger einer Zeitungsbeilage zur Prüfung der von ihm veröffentlichten Anzeigen auf Wettbewerbswidrigkeit verpflichtet ist. Vorliegend war die Beklagte schon in der Vergangenheit wegen der Veröffentlichung diverser irreführender Werbeanzeigen für angeblich schlank machende Mittel abgemahnt worden. Die erneute Veröffentlichung einer Anzeige, die eine nachhaltige Gewichtsreduzierung ohne Kalorienreduzierung versprach, führte zur Verurteilung zur Unterlassung. Das Irreführungspotenzial der Anzeige sei nach Auffassung des Gerichts unverkennbar gewesen. Die Beklagte unterliege nach der Rechtsprechung des OLG Köln als Verlegerin einer generellen Prüfungspflicht für die Lauterkeit von Anzeigen, mit denen für Schlankheitsmittel geworben werde. Doch auch bei Verneinung einer generellen Prüfungspflicht sei vorliegend von einer Pflicht auszugehen, da die Beklagte zuvor wegen vergleichbarer Sachverhalte abgemahnt worden war. Zum Volltext der Entscheidung: