IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. März 2009

    Das dmc Digital Media Center berichtet in einer Studie über Erfolgskonzepte für Onlineshops, die Modeartikel anbieten. So soll es für einen solchen Modeshop den Umfragewerten zufolge besonders wichtig sein, den Modeartikel auf einen „Merkzettel“ ablegen und mit anderen Modeartikeln vergleichen zu können. 75,2 % der Befragten gaben an, dass ein Produktbild für sie unerlässlich sei – wen wundert’s – und 66,2 % der Befragten legten Wert auf eine „umfangreiche Produktbeschreibung“. Hinweise auf Sonderangebote zu ähnlichen Artikeln empfanden 73,2 % der Befragten als wichtige Zusatzinformation.

  • veröffentlicht am 9. März 2009

    Die EU-Kommission hat verkündet, dass bereits 150 Mio. Verbraucher im Internet Einkäufe tätigen, jedoch nur 20 Prozent dieser Verbraucher auch im Ausland einkaufen (JavaScript-Link: (JavaScript-Link: EU-Kommission). Gestützt werden die Aussagen auf die neue Studie der Europäischen Gemeinschaft „Report on cross-border e-commerce in the EU February 2009“ (JavaScript-Link: EU-Studie). Die Zusammenfassung der Studie (Executive Summary) lässt erkennen, dass mehr EU-Verbraucher im Internet einkaufen würden (über 30 Prozent), wobei allerdings der Anteil der Einkäufe in ausländischen Onlineshops / Handelsplattformen nur auf 7 Prozent gestiegen sei. Besonders progressiv zeigten sich die Verbraucher in Skandinavien. Ein Drittel der EU-Bürger deuteten an, dass sie Waren und Dienstleistungen auch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat online kaufen würden, weil das Angebot dort billiger und besser sei. Zu den Hindernissen des grenzüberschreitenden Onlineeinkaufs werden Sprache, demographische Einflüsse, individuelle Vorlieben, technische Spezifikationen/Standards, Zugang zum Internet oder die Effizienz der Zahlungssysteme genannt. Zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Interneteinkaufs ist am 08.10.2008 der Entwurf einer EU-Richtlinie über Verbraucherverträge vorgestellt (Referenz: IP/08/1474) worden, welche EU-weit Verbraucherrechte harmonisieren soll. In der Einleitung zu der Richtlinie heißt es: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. März 2009

    Laut einer in Bezug auf den Tausch von Musikdateien im Internet durchgeführten niederländischen Studie lag der Mehrwert für den Verbraucher bei 200 Millionen EUR, während die Einbußen der Industrie bei 100 Millionen EUR lagen, somit die Gewinne doppelt so groß seien wie die Verluste. Dies berichtet heise online (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: heise). Die Studie stellt heraus, dass eine echte Bedrohung der Musikindustrie durch Filesharing nicht vorliegt, da vor allem junge männliche Internetnutzer als Downloader tätig sind, denen es ohnehin an Kaufkraft mangele. Ohne Filesharing würde ohnehin nur eine begrenzte Zahl an CDs erworben werden (können). Trotzdem überträfe die Zahl der Käufer geschützer Werke in den Niederlanden die Zahl derer, die Musik allein über Filesharing erwerben würden. Laut der Studie zahlen immerhin 68 % der Filesharer genauso viel für CDs wie Menschen, die kein Filesharing betreiben. Die vollständige Studie in englischer Sprache finden Sie unter folgendem Link, der Java-Skript verwendet: Studie.

  • veröffentlicht am 27. Februar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer e-commerce-blog berichtet über die Studie „Konversionsraten in deutschen Onlineshops“, für 490,00 EUR erhältlich beim High Text Verlag (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: ibusiness, ISBN: 978-3-939004-08-0). Laut der Studie würden „nur durchschnittlich 3 % der Besucher in einem Online-Shopp auch zu Kunden“. Die restlichen 97% ließen ihren Warenkorb einfach stehen und wenden sich einem Mitbewerber zu. Am besten fiel die Konversionsrate in Health-Shops aus, am schlechtesten in Elektronik-Shops. Positiv wirke sich auf die Konversionsrate aus, wenn der Shopbetreiber regelmäßig Kundenfeedback einholen und gemäß den Kundenwünschen die Website anpassen würde. Hier wären die Konversionsraten doppelt so hoch (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: e-commerce-blog).

  • veröffentlicht am 18. Februar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammExciting Commerce vermeldet steigende Umsatzzahlen im Bereich Teleshopping. Einer der führenden Shoppingsender, 1-2-3.tv, habe seinen Umsatz im Jahr 2008 von 77,6 auf 87,8 Mio. EUR gesteigert. Der Sender QVC habe 2007 zwar einen Umsatzeinbruch erlitten, sei jedoch 2008 wieder einstellig gewachsen. Hier werden Quartalszahlen in der 9. KW erwartet. Die Umsätze des Shoppingsenders HSE24 seien derzeit noch unklar. Unter anderem wird von einem Nettoumsatz von 320 Mio. EUR ausgegangen. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Exciting Commerce).

  • veröffentlicht am 18. Februar 2009

    Neben dem immer größeren Aufkommen von Shopping-Clubs (Link: Shopping-Clubs) findet auch das Liveshopping immer mehr Zulauf, wie www.ibusiness.de berichtet. Grundidee eines Liveshops ist es, nur ein Produkt über einen kurzen Zeitraum (z.B. 24 Stunden) anzubieten und durch große Abnahmemengen in dieser kurzen Zeit einen sehr günstigen Preis gestalten zu können. Mit dem Aufkommen einer größeren Masse von Shops wird dieses System mittlerweile in verschiedenen Variationen eingesetzt, die Grundidee bleibt jedoch dieselbe. Angesprochen werden von solchen Angeboten vor allem Nutzer, die  durchschnittlich 6,7 Stunden am Tag im Internet verbringen (Heavy-User). In Deutschland sind die bekanntesten Liveshops preisbock.de und guut.de mit einem Bekanntheitsgrad von über 80 – 90 %. Doch auch andere Liveshopping-Angebote wie das Elektronikportal myby.de, ein Gemeinschaftsprojekt von KarstadtQuelle und AxelSpringer, erarbeiten sich einen zunehmend höheren Bekanntheitsgrad.

  • veröffentlicht am 17. Februar 2009

    Das Marktforschungsinstitut Lightspeed Research hat für eine Studie u.a. 1.000 Teilnehmer in Deutschland zu Testberichten befragt. Dabei gaben 40 % an, dass sie Ihre Meinung über ein Produkt ändern und dieses nicht mehr kaufen wollen, wenn sie drei schlechte Kritiken über dieses Produkt gelesen haben. Bei zwei schlechten Testberichten sind es immerhin 30 % der Befragten, die von einem Erwerb Abstand nehmen, 6 % bei einem negativen Bericht. Dabei werden die Auskünfte der Stiftung Warentest sowie die Meinungen von Freunden und Kollegen höher geschätzt als professionelle Tester oder Testberichte von Verbrauchern. Letztere fallen jedoch zum Gefallen der Onlinehändler größtenteils positiv aus.

  • veröffentlicht am 16. Februar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEine aktualisierte Studie zum Abmahnunwesen mit über 1.100 befragten Onlinehändlern ist heute veröffentlicht worden. Nach dieser Studie sind Abmahnungen seltener geworden, jedoch in ihrer Bedeutung für den einzelnen Händler keinesfalls zu vernachlässigen. Ein Onlineshop erhält immer noch durchschnittlich 1,6 Abmahnungen, wobei mehr als 50 % der befragten Onlinehändler einen Schaden von 1.500,00 EUR hatten und 36 Onlinehändler  finanzielle Schäden von mehr als 25.000,00 EUR verzeichneten. Über ein Drittel der Abmahnungen seien von drei unterschiedlichen, nicht mehr am Markt tätigen Abmahnern ausgesprochen worden. Es handele sich um Media Markt / Filialen (erfreulicherweise nicht mehr als Massenabmahner tätig), den Verein Ehrlich währt am längsten (aufgelöst) und die BUG AG (?Klicken Sie bitte auf diesen Link: Insolvenz). Häufigster Abmahnungsgrund (39 % aller Abmahnungen) ist eine fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung. Die Studie kann im Volltext heruntergeladen werden (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Studie).

  • veröffentlicht am 9. Februar 2009

    Die 10 größten Fehler eines Existenzgründers im Bereich Onlinehandel werden von Justin Palmer im Blog Palmerwebmarketing aufgezählt. Besonders häufig seien die nachgenannten Fehler bei Multi-Channel-Verkäufern, die zum ersten Mal Ware über das Internet verkaufen würden. Zu den Fehlern gehört, (1) das Betriebskapital im Wesentlichen in die Erstellung des Onlineshops zu investieren und das Marketing zu vernachlässigen, (2) sich damit aufzuhalten, vor dem eigentlichen Start das Design des Shops immer wieder zu überarbeiten, (3) zu vergessen, dass Menschen die Ware nicht anfassen können, (4) zu vergessen, dass Website-Besucher sich an einen Webshop weit weniger gebunden fühlen, als bei dem Besuch eines stationären Ladens, (5) Anzeigen in Printmedien für einen Onlinemedium zu verwenden, (6) vertrauensbildende Maßnahmen für den Onlinekauf zu unterlassen, (7) die Unternehmens-Homepage höher zu bewerten als andere Teile der Website (z.B. Produktbeschreibungen), (8) jeden neuen Marketing-Trend im Internet aufspüren und implementieren zu wollen, (9) die Webanalyse nicht zu verstehen oder nicht zu berücksichtigen und (10) für Onlineshop und stationäres Ladengeschäft kein integriertes Konzept zu haben. Mehr finden Sie hier: Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Palmer).

  • veröffentlicht am 30. Januar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBei den Internetnutzern ist die Sorge über fehlenden oder mangelhaften Datenschutz gewachsen. Im Jahr 2008 gaben laut der Studie „Allensbacher Computer- und Technik-Analysen, ACTA 2001 – 2008“ 57% der Internetbenutzer zwischen 14 und 64 Jahren an, sie befürchteten, dass ihre persönlichen Daten im Internet nicht geschützt seien. Nach einem datenschutzrechtlich eher verhaltenen Bewusstsein in den vergangenen Jahren, liest nunmehr immerhin die Hälfte der Web-Nutzer die Datenschutzbestimmungen von Internet-Diensteanbietern durch (Quelle: Studie „Bewusstseinswandel im Datenschutz“, Microsoft/Deutsches Digitales Institut/TNS-infratest, 30.01.2009). Diesen Umstand sollten sich auch Onlinehändler bewusst machen, welche einen Shop betreiben und den Datenschutz bislang vernachlässigt haben.

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