IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Januar 2014

    LG Köln, Beschluss vom 17.10.2013, Az. 214 O 190/13
    § 3 Nr. 30 TKG, § 101 Abs. 9 UrhG

    Das LG Köln hat einen Antrag der The Archive AG auf Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ablehnend entschieden. Die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen sei nicht hinreichend glaubhaft gemacht. Das vorgelegte Gutachten vom 22. März 2013 befasse sich mit der Erfassung des von dem Gutachter selbst initiierten Download(?)vorgangs. Dass auch Downloads von anderen Rechnern zuverlässig erfasst würden, ergebe sich hieraus nicht. Insoweit sei der Kammer derzeit auch nicht erkennbar, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein solle, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen, der lediglich mit dem Server kommuniziere, auf dem das Werk hinterlegt sei. Es bleibe mithin die Frage unbeantwortet, wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Dezember 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Beschluss vom 02.12.2013, Az. 228 O 173/13
    § 3 Nr. 30 TKG, § 101 Abs. 9 UrhG

    Das LG Köln hat einen Antrag der The Archive AG auf Auskunftserteilung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG ablehnend entschieden. Das Vorliegen einer offensichtlichen Rechtsverletzung sei nicht glaubhaft gemacht worden. Der Antrag knüpfe an einen Download des geschützten Werks und damit an einen Verstoß gegen das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG an. Zur Form des Downloads und der Identität des jeweiligen Webhosters fehle es indes an jedwedem Vortrag, so dass nicht beurteilt werden könne, ob eine Speicherung auf der Festplatte erfolgt sei oder ein Fall des Cachings oder Streamings vorliege, bei dem streitig sei, ob hierdurch urheberrechtliche Vervielfältigungsrechte verletzt würden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Dezember 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach einem Pressebericht der Frankfurter Rundschau (hier) hat die Betreiberin der Porno-Plattform redtube.com nach der Aufsehen erregenden Abmahnungswelle der Schweizer Firma The Archive AG wohl vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die The Archive AG erwirkt, nach welcher diese keine weiteren Abmahnungen mehr wegen illegalen Streamings von Redtube-Inhalten (gegenwärtig durch die Kanzlei U+C) versenden darf. Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, wird mit den Worten zitiert: „Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von RedTube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird“.

  • veröffentlicht am 12. Dezember 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas LG Köln weist mit Pressemitteilung PM 18/13 vom 10.12.2013 „aufgrund der Vielzahl der Anfragen zu den im Namen der „The Archive AG“ ausgesprochenen Abmahnungen“ auf bestimmte Aspekte der Auskunftsersuchen zu dieser Abmahnwelle hin, wobei sich die Pressemitteilung aber im Ergebnis auf die Zusammenfassung der Verfahrensabläufe und eine Virenwarnung beschränkt. Zu der Frage, ob die Kammern erkannt hätten, dass es sich um Streaming und nicht um Filesharing handelte, äußert sich die Pressemitteilung nicht. Zum Volltext der Pressemitteilung:
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