Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Karlsruhe: Gläubiger darf Zahlungen des Schuldners nicht mit Forderungen aus anderem Vertragsverhältnis verrechnenveröffentlicht am 13. April 2010
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.03.2010, Az. 13 U 81/09
§§ 307; 366 BGB; § 1 UKlaGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein städtisches Versorgungsunternehmen (SVS) Verbraucher in seinen AGB nicht wirksam dazu anhalten kann, Zahlungen in Bezug auf ein bestimmtes, von ihm vorgegebenes Vertragsverhältnis zu entrichten. Der Versorger hatte in Verträgen über die Lieferung von Erdgas für den Eigenverbrauch im Haushalt bestimmt, dass zur Schuldentilgung geleistete Beträge zunächst auf „Forderungen der Stadt aus dem öffentlich-rechtlichen Abwasseranschluss- und -nutzungsverhältnis“, sodann auf „Forderungen der SVS aus Stromlieferungen“ und erst dann auf „Forderungen der SVS aus Erdgaslieferungen“ angerechnet werden. Dies hielt das Oberlandesgericht wie der klagende Verbraucherverband für unwirksam, wobei es allerdings darauf hinwies das eine Tilgungsreihenfolge für Zahlungen innerhalb des konkreten Vertragsverhältnisses – in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH – nicht zu beanstanden sei. (mehr …)