Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Celle: Reiseveranstalter darf Flugzeiten nicht als unverbindlich bezeichnenveröffentlicht am 14. März 2013
OLG Celle, Urteil vom 07.02.2013, Az. 11 U 82/12 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 315 BGB, § 4 BGB-InfoV, § 6 BGB-InfoV, § 1 UKlaG, § 4 UKlaGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Klausel „Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich.“ in den AGB eines Reiseveranstalters (hier: TUI Deutschland) unwirksam ist. Der Senat sah in der Klausel einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)