Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Berlin: Eltern erben Facebook-Account ihres Kindes / Vererbbarkeit des „digitalen Nachlass“veröffentlicht am 11. Januar 2016
LG Berlin, Urteil vom 17.12.2015, Az. 20 O 172/15
§ 1922 BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass die Eltern eines Kindes bei dessen Tod die Zugangsdaten zu dessen Facebook-Account erben. Anlass der Klage war der tragische Tod der 15jährigen Tochter der Eltern, die nach deren Tod versuchten, etwaige Hinweise über mögliche Absichten oder Motive ihrer Tochter für den Fall zu erhalten, dass es sich bei deren Tod um einen Suizid gehandelt hatte. Dies war den Eltern aber nicht möglich, da ein Bekannter der Tochter Facebook über deren Tod wohl vor den Eltern informiert hatte und Facebook den entsprechenden Account der Tochter in einen „Gedenkzustand“ versetzt hatte. Facebook-Freunde des Kontoinhabers können auf den Gedenkzustand noch zugreifen und dort auch noch Beiträge einfügen; allerdings nicht Außenstehende. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG München: Die Nichterhebung der Umsatzsteuer stellt keinen Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 8. Januar 2016
OLG München, Urteil vom 15.05.2003, Az. 29 U 1703/03
§ 1 UWG a.F., § 2 Abs. 3 UWG, Art. 87 EG-Vertrag, Art. 88 EG-VertragDas OLG München hat entschieden, dass die Nichterhebung der Umsatzsteuer nicht wettbewerbswidrig ist, da das Umsatzsteuergesetz keine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG a.F. (heute § 3a UWG) enthält. Auch seien die Beihilfevorschriften Art. 87 ff EG nebst einschlägigen Durchführungsverordnungen keine Marktverhaltensregelungen mit Schutzwirkung für Wettbewerber, da sie nicht einmal einen sekundären Marktbezug aufwiesen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Frachtführer darf anderem Frachtführer vor dessen Ablieferung der Ware an den Empfänger nicht in den Frachtablauf eingreifen / Art. 13 CMRveröffentlicht am 8. Januar 2016
BGH, Urteil vom 15.01.1987, Az. I ZR 215/84
§ 1 UWG a.F., Art. 13 Abs. 1 Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)Der BGH hat entschieden, dass ein Frachtunternehmen nicht in den Frachtablauf eines anderen Frachtunternehmens dergestalt eingreifen darf, dass es vor Ablieferung der Ware (etwa an dem Eingangstor einer Markthalle) dem Fahrer durch eine Kontrollperson die Frachtpapiere abnehmen lässt und nicht wieder aushändigt, und stattdessen die Überlassung der Ware an den Empfänger selbst übernimmt. Es ist unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten zu beanstanden, wenn die Beklagte einen Auftrag des Empfängers zum Vorgehen nach Art. 13 Abs. 1 CMR erfüllt, selbst wenn die Voraussetzungen für ein Vorgehen des Empfängers nach Art. 13 Abs. 1 CMR noch nicht vorliegen, da dies bedeutet, dass ein etwaiger Vertrag der Klägerin mit dem Absender über die Abfertigung und Verzollung nicht mehr durchgeführt werden kann. Der Empfänger könne nach Art. 13 Abs. 1 CMR erst nach der Ankunft des Gutes an dem für die Ablieferung vorgesehenen Ort berechtigt sein, vom Frachtführer zu verlangen, dass ihm der Frachtbrief übergeben und das Gut abgeliefert werde. Der Senat hat mit dieser Entscheidung Art. 13 Abs. 1 CMR als Marktverhaltensregelung behandelt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zwischen den Marken „BSA“ und „DSA Deutsche Sportmanagementakademie“ besteht Verwechselungsgefahrveröffentlicht am 7. Januar 2016
BGH, Urteil vom 09.07.2015, Az. I ZB 16/14
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass zwischen den Marken „BSA“ und „DSA Deutsche Sportmanagementakademie“ eine Verwechselungsgefahr besteht. Dabei hat der Senat darauf hingewiesen, dass ein an sich schutzunfähiger, weil beschreibender Bestandteil einer angegriffenen Wort-Bild-Marke (hier: „DSA“ als bloße Abkürzung für „Deutsche Sportmanagementakademie“) prägende und damit kollisionsbegründende Wirkung haben, wenn dieser Bestandteil zwar vom Verkehr als beschreibend erkannt, aufgrund der besonderen Hervorhebung in der Wort-Bild-Gestaltung jedoch als das dominierende Element wahrgenommen wird und andere schutzfähige Bestandteile in der zusammengesetzten Marke fehlen.
Zum Volltext der Entscheidung hier. - BGH: Bestimmung eines Funktionsarzneimittels darf nicht mit Erwägungen für ein Präsentationsarzneimittel erfolgenveröffentlicht am 7. Januar 2016
BGH, Urteil vom 25.06.2015, Az. I ZR 205/13
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 lit. a ArzneimittelG, Art. 1 Nr. 2 lit. b EU-RL 2001/83/EGDer BGH hat entschieden, dass die Einordnung eines Präparats als Funktionsarzneimittel nicht auf Umstände gestützt werden darf, die nur für die Einordnung als Präsentationsarzneimittel sprechen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hannover: Verharmlosung von Botox-Verabreichung durch Bewerbung einer „Botox-Party“ mit „Tuppern war gestern…“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 7. Januar 2016
LG Hannover, (Versäumnis-) Urteil vom 13.10.2015, Az. 18 O 252/15 – rechtskräftig
§ 4 Nr. 11 UWG a.F., § 27 MBO-Ä (2015)Das LG Hannover hat entschieden, dass Zahnärzte nicht mit dem Slogan „Tuppern war gestern …“ für eine sog. „Botox-Party“ werben dürfen. (mehr …)
- BGH: Ein Produkt, dessen Gestaltung sich an eine im Verkehr durchgesetzte 3D Marke anlehnt, wird gleichermaßen als herkunftsweisend verstanden / Bountyveröffentlicht am 6. Januar 2016
BGH, Urteil vom 21.10.2015, Az. I ZR 23/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass immer dann, wenn zwischen einer im Verkehr durchgesetzten 3D-Marke (hier: Bounty-Riegel) und einer Ware hochgradige Zeichenähnlichkeit besteht, grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Verkehr nicht nur die Form der Klagemarke, sondern auch die angegriffene Gestaltung als herkunftshinweisend wahrnimmt (vgl. bereits BGH, Urteil vom 25.01.2007, Az. I ZR 22/04 – Pralinenform I; BGH, Urteil vom 22.04.2010, Az. I ZR 17/05 – Pralinenform II). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Unternehmer haftet für verlinkten, nicht eindeutig rechtswidrigen Inhalt einer fremden Website erst mit Kenntniserlangungveröffentlicht am 5. Januar 2016
BGH, Urteil vom 18.06.2015, Az. I ZR 74/14
§ 8 Abs. 1 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Unternehmer, der auf den nicht deutlich erkennbar rechtsverletzenden Inhalt einer fremden Internetseite verlinkt, erst dann grundsätzlich für die verlinkten Inhalte haftet, wenn er von der Rechtswidrigkeit der Inhalte selbst oder durch Dritte Kenntnis erhalten hat, sofern er sich den Inhalt zuvor nicht zu eigen gemacht hat. Dies ist nicht der Fall, wenn allgemein auf eine Website verwiesen wird und der Nutzer sich qua eigener Entscheidung zu den betreffenden rechtswidrigen Inhalten „durchklicken“ muss. Wird der Unternehmer auf die Rechtsverletzung auf der verlinkten Internetseite hingewiesen, hat er dies zu prüfen, ohne dass es darauf ankommt, ob es sich dort um eine klare Rechtsverletzung handelt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Hersteller darf Vertrieb von Markenprodukten über Amazon vertraglich untersagenveröffentlicht am 5. Januar 2016
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.12.2015, Az. 11 U 84/14 (Kart)
§ 1 GWB, § 2 Abs. 2 S. 1 GWB, § 33 GWBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Hersteller von Marken-Rucksäcken im Vertriebsvertrag mit einem Händler den Verkauf über Internetverkaufsplattformen wie Amazon wirksam untersagen kann. Allerdings könne der Hersteller nicht untersagen, dass die Marken-Rucksäcke über Preisvergleichsportale beworben würden. Ein Hersteller von Markenprodukten dürfe grundsätzlich in einem sog. selektiven Vertriebssystem zum Schutz der Marke steuern, unter welchen Bedingungen seine Markenprodukte weitervertrieben werden. Bei dem Verbot des Vertriebs über die Internetplattform Amazon überwiege das Interesse des Herstellers an einer qualitativen hochwertigen Beratung sowie der Signalisierung einer hohen Produktqualität der Marke. Im Gegensatz zu den Preissuchmaschinen erscheine bei Amazon auch bei Händlershops das Produktangebot als ein solches von Amazon und nicht als ein solches des Fachhändlers. Dem Hersteller werde damit ein Händler „untergeschoben“, mit dem der Hersteller keine Vertragsbeziehung unterhalte und auf dessen Geschäftsgebaren er keinen Einfluss habe. Zur Pressemitteilung des Oberlandesgerichts vom 22.12.2015: (mehr …)
- BGH: Internationale Abkommen zum Arbeitsschutz sind keine wettbewerbsrechtlich relevanten Marktverhaltensregelungenveröffentlicht am 5. Januar 2016
BGH, Urteil vom 09.05.1980, Az. I ZR 76/78
§ 1 UWG a.F. , Übereinkommen Nr. 139 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)Der BGH hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass der Vertrieb von im Ausland gefertigter Ware, bei deren Herstellung Sicherheitsbestimmungen missachtet wurden, wie sie im Inland zum Schutz von Arbeitnehmern bestehen, nicht wettbewerbswidrig ist. Entsprechende internationale Übereinkommen sind nicht als Marktverhaltensregelungen anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.