Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Schadensersatz für den Mitbewerber bei unlauterer Herabsetzungveröffentlicht am 19. November 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.09.2013, Az. 6 U 105/12
§ 4 Nr. 7 UWG, § 9 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass im Falle einer wettbewerbswidrigen Herabsetzung eines Mitbewerbers diesem der Schaden zu ersetzen ist, der auf Grund von Kundenkündigungen wegen dieser Herabsetzung entstanden ist. Dieser Schaden berechne sich aus dem entgangenen Gewinn aus den gekündigten Vertragsverhältnissen, allerdings seien ersparte Aufwendungen und Einnahmen, die an Stelle der Vergütungen erzielt wurden, anzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zum Recht des Unternehmers auf Zahlung von 5 % der Vergütung für vereinbarte, aber noch nicht erbrachte Leistungen, wenn der Internet-System-Vertrag vorzeitig gekündigt wirdveröffentlicht am 16. September 2011
BGH, Urteil vom 28.07.2011, Az. VII ZR 45/11
§ 649 S. 3 BGBDer BGH hat bestätigt, dass ein Internet-System-Vertrag bis zur Vollendung des Auftrags („Werkes“) jederzeit gekündigt werden kann. Der Unternehmer sei dann zwar berechtigt, die vereinbarte Vergütung für den erbrachten und 5 % auf auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung von seinem Kunden zu verlangen. Voraussetzung für den Anspruch auf die Pauschale von 5 % sei nach § 649 Satz 3 BGB aber, dass der Unternehmer die auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallende vereinbarte Vergütung darlege. Es reiche nicht, die Gesamtvergütung darzulegen, denn diese sei nicht Grundlage für die Berechnung der Pauschale von 5 %. Vielmehr müsse der Unternehmer darlegen, welche Leistungen er erbracht habe und welche Leistungen nicht erbracht worden seien. Er müsse auf der Grundlage der vertraglichen Vergütungsvereinbarung darlegen, welcher Teil der vereinbarten Vergütung auf die erbrachten und welcher Teil auf die nicht erbrachten Leistungen entfalle. Diese Entscheidung dürfte auch eine ganz erhebliche Auswirkungen auf die zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen von Unternehmen mit der Firma Euroweb GmbH haben, die mit ihren Kunden ebenfalls Internet-System-Verträge abschließt und häufig Streit darüber entsteht, ob die Firma ihre Kunden vor oder bei Vertragsabschluss ausreichend über die Höhe der Kosten informiert hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)