Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Enthält ein Urteil unklare und lückenhafte Ausführungen dazu, welche Hilfsanträge gestellt wurden, ist das Urteil aufzuhebenveröffentlicht am 9. September 2013
BGH, Urteil vom 06.02.2013, Az. I ZR 13/12
§ 281 Abs. 1 ZPO, § 313 Abs. 2 ZPO, § 540 Abs. 1 ZPO; § 87 GWB , § 91 GWB, § 92 Abs. 1 GWBDer BGH hat entschieden, dass ein Berufungsurteil wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben ist, wenn es unklare und lückenhafte Ausführungen dazu enthält, welche Hilfsanträge eine Partei in der Berufungsinstanz gestellt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)