Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Einwilligung in E-Mail-Werbung verfällt nach 10 Jahren der Nichtbenutzungveröffentlicht am 24. Februar 2012
LG Hamburg, Urteil vom 17.02.2004, Az. 312 O 645/02
§§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas LG Hamburg hat darauf hingeiwiesen, dass die Einwilligung in die Zusendung von elektronischer Werbung (E-Mails) dann verfällt, wenn sie seit Erteilung über 10 Jahre nicht genutzt wird. Im vorliegenden Fall hatte der Angerufene 1983 – 1992 an einer Lotterie teilgenommen. Am 29.07.2002 wurde er sodann von einem Vertriebsunternehmen der Lotterie im Rahmen eines Werbegesprächs („cold call“) angerufen. Auf Grund des Zeitablaufs könne auch kein Einverständnis vermutet werden.
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