Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BVerfG: Das Recht auf Anfertigung einer privaten Kopie (von einer CD o.ä.) ist verfassungsgemäßveröffentlicht am 6. November 2009
BVerfG, Beschluss vom 07.10.2009, Az. 1 BvR 3479/08
§ 53 Abs. 1 UrhG, Art. 14 Abs. 1 GGDas BVerfG hat darauf hingewiesen, dass es Unternehmen der Musikindustrie und Tonträgerhersteller aufgrund der gesetzlichen Lizenz des § 53 Abs. 1 UrhG hinnehmen müssen, dass private Digitalkopien der von ihnen auf den Markt gebrachten Tonträger grundsätzlich zulässig sind, auch wenn dies Absatzrückgänge zur Folge hat. Die Tonträgerhersteller würden über § 85 Abs. 4, § 54 UrhG an dem Aufkommen aus der urheberrechtlichen Geräte- und Speichermedienvergütung beteiligt.