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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. September 2011

    LG Köln, Urteil vom 30.11.2010, Az. 33 O 200/10
    §§ 3, 4 Nr. 7, 8 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines gerichtlichen Urteils bzw. des gesamtes Prozesses (in nicht anonymisierter Form) keine geschäftliche Handlung eines Rechtsanwalts im wettbewerbsrechtlichen Sinne ist. Die Veröffentlichung des Antragsgegners sei kein Verhalten zugunsten eines fremden Unternehmens, das mit der Förderung von dessen Wettbewerb objektiv zusammenhänge. Sie beruhe lediglich auf der journalistischen Tätigkeit des Anwalts, mit der er über Neuigkeiten berichte, die einen Bezug zu seiner anwaltlichen Tätigkeit hätten und für die Direktvertriebsbranche von Interesse seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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