Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: Wer damals nicht urheberrechtlich berechtigt war, kann es auch nachträglich nicht mehr werden / Filesharingveröffentlicht am 21. April 2010
OLG Köln, Urteil vom 13.11.2009, Az. 6 U 67/09
§§ 97 Abs.1 UrhG; § 242 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass urheberrechtliche Nutzungsrechte, welche eine Wirkung auch gegenüber Dritten haben sollen (sog. „[quasi-] dingliche Wirkung“), nicht für die Vergangenheit eingeräumt werden können. Besteht im Zeitpunkt der Verletzung auf Seiten der Partei, die den Unterlassungsanspruch geltend macht, keine Berechtigung hierzu, so kann dieser materiellrechtliche Mangel nicht rückwirkend geheilt werden. (mehr …)