Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Eine Vergütungsvereinbarung für die Nutzung von Fotos in AGB muss ausreichend transparent seinveröffentlicht am 2. September 2013
OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2013, Az. 22 U 8/12
§§ 307 bis 309 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass Vergütungsvereinbarungen für Fotografen, die im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden, ausreichend transparent sein müssen. Insbesondere müsse hinreichend bestimmt werden, für welche Nutzungssachverhalte welche Vergütung festgelegt sei. Werde wie vorliegend z.B. nicht ausreichend zwischen den Begriffen „Mehrzahl von Einzelbildern“ und „Fotostrecke“ unterschieden, welche unterschiedlich abzugelten seien, sei die Vereinbarung hinfällig. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Freier Journalist hat Anspruch auf angemessene Vergütung nach den Gemeinsamen Vergütungsregelnveröffentlicht am 29. Juli 2013
LG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 28 O 695/11
§ 32 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein freier Journalist, der Zeitungsbeiträge mit regionalem Bezug an einer Tageszeitung veröffentlicht, Anspruch auf angemessene Vergütung nach den „Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen“ vom 01.02.2010 hat. Dies gelte auch für den Zeitraum vor Inkrafttreten dieser Vergütungsregeln. Danach sei vorliegend ein Zeilenhonorar von 0,56 EUR angemessen statt der gezahlten 0,25 EUR. Der Kläger habe Anspruch auf Nachentrichtung der Differenz. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: In der Regel erhält der Rechtsanwalt eine 1,3-fache Geschäftsgebühr, keine 1,5-fache Geschäftsgebührveröffentlicht am 9. April 2013
BGH, Urteil vom 11.07.2012, Az. VIII ZR 323/11
§ 14 Abs. 1 RVG, Nr. 2300 RVG-VVDer 8. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass in der Regel für die Abrechnung rechtsanwaltlicher Tätigkeit nicht eine 1,5-fache Geschäftsgebühr, sondern lediglich eine 1,3-fache Geschäftsgebühr anzusetzen ist. Mehr könne nur dann gefordert werden, wenn die Angelegenheit umfangreich oder besonders schwierig gewesen sei. Anders noch der BGH in den Entscheidungen hier und hier. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Was kostet die Hochschule das Einstellen von Texten in ihr Intranet?veröffentlicht am 22. März 2013
BGH, Urteil vom 20.03.2013, Az. I ZR 84/11
§ 16 Abs. 4 S.3 UrhWG, § 52a UrhGDer BGH hatte in der vorliegenden Entscheidung über die Wirksamkeit eines vom OLG München gemäß § 16 Abs. 4 S. 3 UrhWG nach „billigem Ermessen“ festzusetzenden Gesamtvertrags zu urteilen. Zur Pressemitteilung Nr. 50/2013 des Senats: (mehr …)
- LG Potsdam: Nicht immer müssen hohe Kosten für mobiles Internet ausgeglichen werdenveröffentlicht am 31. Januar 2013
LG Potsdam, Urteil vom 21.08.2012, Az. 4 O 55/12
§ 307 BGBDas LG Potsdam hat entschieden, dass eine Mobilfunk-Nutzerin Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 EUR für die Nutzung des mobilen Internets nicht entrichten muss. Der Anbieter habe keinen Anspruch auf die Entgelte, die im Zeitraum einer Woche anfielen, bevor der Vertrag, wie von der Kundin gewünscht, auf eine Flatrate umgestellt wurde. Eine Abrechnung pro übertragener Datenmenge seitens des Anbieters sei trotz entsprechender AGB nicht wirksam, da sich der ursprüngliche Vertrag von 2006 lediglich auf Sprachtelefonie bezogen habe.
- BGH: Zur Vergütung eines Sachverständigen im Patentverfahrenveröffentlicht am 11. Oktober 2012
BGH, Beschluss vom 13.08.2012, Az. X ZR 11/10
Der BGH hat entschieden, dass ein gerichtlicher Sachverständiger im Patentverfahren grundsätzlich nach Arbeitsaufwand und Fachwissen bezahlt wird, wobei jedoch zwischen dem Umfang des Prüfstoffs und dem Zeitaufwand eine plausible Proportionalität gewahrt bleiben muss. Als Faustregel gelten in durchschnittlichen Patentnichtigkeits-Verfahren 150 Stunden noch als angemessen, da eine eingehende Auseinandersetzung mit der geschützten Erfindung und dem Stand der Technik erforderlich sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Internet-System-Vertrag nicht per se wegen Vorauszahlungspflicht anfechtbarveröffentlicht am 20. Juni 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2012, Az. 9 O 324/10
§ 649 S. 2 BGB, § 123 BGB, § 119 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Internet-System-Vertrag, der eine Laufzeit von 48 Monaten und eine jährliche Vorauszahlung der Beiträge vorsieht, nicht ohne Weiteres wegen Täuschung oder Irrtum anfechtbar ist. Soweit sowohl die Monatsbeträge als auch die Pflicht zur jährlichen Vorabzahlung hinreichend deutlich im Vertragsformular erkennbar seien, könne ein Anfechtungsrecht des Kunden nicht angenommen werden. Dies sei sogar dann zweifelhaft, wenn ein Außendienstmitarbeiter ausdrücklich eine monatliche Zahlweise postuliert hätte. Letzteres sei vorliegend jedoch auch nicht hinreichend unter Beweis gestellt worden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Mannheim: Zur Unwirksamkeit der „Buy-out“-Klausel („sämtliche Nutzungsrechte abgegolten“) gegenüber Journalistenveröffentlicht am 23. Januar 2012
LG Mannheim, Urteil vom 05.12.2011, Az. 7 O 442/11
§ 8 Abs. 3 Ziff. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 3 Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 1 UKlaG, § 305 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB.Das LG Mannheim hat entschieden, dass die in den AGB eines Verlags enthaltene Buy-out-Klausel („sämtliche Nutzungsrechte […] umfassend, ausschließlich, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt abgegolten“) gegenüber einem freien Journalisten unwirksam ist. Die beanstandete Klausel sah im Übrigen vor, dass auch hinsichtlich unbekannter Nutzungsarten eine weitere Vergütung nicht gefordert werden konnte und zudem die Ausübung eines Widerrufs nach § 31 a Abs. 1 S. 3 UrhG ausgeschlossen sei. Im Rahmen der AGB-Kontrolle sei ein etwaiges Übermaß an Rechtsübertragung in Anbetracht von § 31 Abs. 5 UrhG selbst dann einer Kontrolle zu unterwerfen, wenn die einzelnen Nutzungsarten einzeln bezeichnet seien. Eine solche Klausel sei nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Die Klausel weiche zudem in unangemessener Weise vom gesetzlichen Leitbild des § 31a Abs. 4 UrhG ab, wonach im Voraus auf die Rechte aus § 31a Abs. 1 bis 3 UrhG nicht verzichtet werden könne. Schließlich verstoße die Klausel gegen den in §§ 11 S. 2, 32, 32a, 36 UrhG niedergelegten Gedanken, dass dem Urheber eine angemessene Beteiligung an den Erträgen seines Werkes zukommen solle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Bei Straßenfesten mit Musikaufführungen sind GEMA-Gebühren zu zahlenveröffentlicht am 28. Oktober 2011
BGH, Urteile vom 27.10.2011, Az. I ZR 125/10 und I ZR 175/10
Der BGH hat entschieden, dass die GEMA die Vergütungen für Musikaufführungen im Freien (z.B. Straßenfeste, Märkte) nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche bemessen darf. Die Berechnung lehnte sich an die Vergütung für Aufführungen in geschlossenen Räumen an, die ebenfalls nach Größe des Verstaltungsraums zu bemessen sei. Zwar gebe es bei Aufführungen im Freien Plätze, die vom Publikum nicht betreten werden könnten, andererseits werde durch die Fluktuation der Menschen ein wesentlich größerer Personenkreis erreicht als bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, so dass die Bemessung über die Gesamtfläche angemessen sei. Zum Wortlaut der entsprechenden Pressemitteilung Nr. 171/2011 des Bundesgerichtshofs vom 27.10.2011:
(mehr …) - AG Cham: Was Sie bei Beauftragung eines Fotografen beachten sollten!veröffentlicht am 23. Februar 2011
AG Cham, Urteil vom 22.11.2010, Az. 6 C 846/10
§§ 311, 631, 649 BGBDas AG Cham hat entschieden, dass ein Vertrag über die Erstellung einer „professionellen Fotoserie“ nicht allein deshalb angefochten werden kann, weil der Fotograf eine einfache Digitalkamera verwendet. Es liege keine Täuschung über die Professionalität der Auftragsausführung vor, wenn lediglich die Anfertigung einer Fotoserie geschuldet gewesen sei und über die konkrete Art der Erledigung nichts vereinbart wurde. Weder die Beklagte noch die vernommenen Zeugen hätten Zusicherungen der Klägerin hinsichtlich der Art der verwendeten Kamera (Spiegelreflex statt normalem Objektiv), des genauen Umfangs der Vorbereitung durch die Visagistin oder der Größe und Ausstattung des Studios geschildert. Allein die nachträgliche Unzufriedenheit der Beklagten mit den unstreitig angefertigten fünf Farbaufnahmen berechtige sie nicht zur Anfechtung des Vertrages.