Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BFH: Zur gewerblichen Betätigung bei Moderation einer Verkaufssendung / Keine künstlerische Tätigkeitveröffentlicht am 2. Juni 2015
BFH, Urteil vom 16.09.2014, Az. VIII R 5/12
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStGDer BFH hat entschieden, dass die Auftritte einer Moderatorin von Verkaufssendungen auch nicht im Hinblick auf schauspielerische Leistungen als künstlerische Tätigkeit eingeordnet werden. Vielmehr handele es sich um normale gewerbliche Tätigkeit. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)