IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Januar 2009

    LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2008, Az. 315 O 988/07
    §§ 4, 14 MarkenG

    Das LG Hamburg hat in diesem Urteil zu den Umständen ausgeführt, die dazu führen können, dass eine Registermarke hinter der Benutzung einer Domain zurücksteht. Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte seit 1983 ununterbrochen ein bestimmtes Kennzeichen verwendet, und zwar zunächst als Telegrammadresse, später als E-Mail-Adresse und seit 2001 auch in einer entsprechenden Domain, bevor ein früherer Mitarbeiter, der in der Probezeit von der Rechtsanwaltskanzlei entlassen worden war, das Kennzeichen als Marke registrieren ließ und Unterlassungsansprüche gegen seinen früheren Arbeitgeber geltend machte.

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  • veröffentlicht am 15. Oktober 2008

    BGH, Urteil vom 26.06.2008, Az. I ZR 190/05
    §§ 3, 4 Nr. 10 UWG; 4 Nr. 2 MarkenG

    Der BGH hat erneut entschieden, dass in der Eintragung einer Marke allein zum Zweck, die entstehende Sperrwirkung als Mittel des Wettbewerbskampfes gegen einen Mitbewerber zu benutzen, eine wettbewerbswidrige Behinderung liegen kann. Soll die anmeldete Marke neben dem Einsatz im Wettbewerbskampf jedoch auch für eigene Waren benutzt werden, müssen die Umstände des Einzelfalles konkret gewürdigt werden, um zu beurteilen, ob eine wettbewerbswidrige Behinderung vorliegt. Des Weiteren stellt der BGH in dieser Entscheidung klar, dass es für den Erwerb einer Benutzungsmarke ausreicht, wenn „ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise in dem Zeichen einen Hinweis auf die Herkunft der damit gekennzeichneten Waren aus einem bestimmten – wenn auch namentlich nicht bekannten – Herstellerunternehmen sieht„.
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