Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: Rechtsanwalt reist zum Verkündungstermin (!) an und will Fahrtkostenerstattung ohne Belegeveröffentlicht am 24. Februar 2009
LG Berlin, Beschluss vom 06.02.2008, Az. 82 T 287/07
§ 5 Abs. 1 S. 1 JVEG; § 34 Abs. 1 RVGDas LG Berlin hat per Beschluss entschieden, dass die Fahrtkosten auch zum Zwecke der Wahrnehmung eines Verkündungstermins grundsätzlich zu erstatten sind, mit anderen Worten auch dann, wenn zur Sache selbst eine Äußerung oder Handlung des angereisten Rechtsanwalts nicht mehr nötig ist. Weiterhin als problematisch erwies sich der Umstand, dass der angereiste Rechtsanwalt die für die Bahnfahrt verauslagten Kosten nicht belegen konnte. Die Bahntickets waren unauffindbar. Gleichwohl bestünde ein festsetzungsfähiger Erstattungsanspruch, so die Berliner Richter: Die Fahrtkosten des Rechtsanwalts könnten in diesem Fall berücksichtigt werden, da die Kosten der einzelnen Fahrscheine gerichtsbekannt seien. Was sagt uns das gesamte Verhalten des Kollegen oder der Kollegin? Honi soit qui mal y pense …