Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Frankfurt a.M.: Vermögenspfändung und 500.000 EUR Schadensersatz gegen gewerblichen Raubkopiererveröffentlicht am 22. März 2010
Wie Microsoft berichtet, musste ein Software-Händler aus Norddeutschland, der mehrere Tausend selbstgebrannte Datenträger zusammen mit gebrauchten Microsoft-Echtheitszertifikaten (sogenannte „Certificate of Authenticity Label“, kurz COAs) verkauft hatte, sich bei Microsoft mit einer vereinbarten Schadensersatzzahlung von 500.000 EUR „freikaufen“, nachdem das LG Frankfurt a.M. die Pfändung eines Großteils des Vermögens des Händlers angeordnet hatte, um die Schadenersatzansprüche zu sichern. Microsoft war nach eigenem Bekunden über den Produktidentifikationsservice, der Software des Herstellers von verschiedenen Einsendern kostenfrei auf Echtheit prüft, auf den Händler aufmerksam geworden. Mit einem besonders leistungsfähigen Brenner habe der Händler die Fälschungen selbst hergestellt und diesen dann „gebrauchte“ Echtheitszertifikate die COAs als vermeintliche Lizenzen beigefügt. Die COAs habe er von diversen anderen Händlern gekauft (Pressemitteilung).