Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- Filesharing: Abmahnende Kanzleien dürfen seit April 2010 in Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG vor dem LG Köln elektronische Dokumente einreichenveröffentlicht am 30. April 2010
Dem Landgericht Köln wurde es zuviel und die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen half. Um der Papierflut der stetig astronomisch wachsenden Auskunftsverfahren Herr zu werden, wurde die „Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei dem Landgericht Köln in Verfahren nach § 101 Absatz 9 des Urheberrechtsgesetzes“ in Kraft gesetzt. Ob diese Erleichterung demnächst auch für die gerichtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzprozesse gelten wird und ggf. auch Unterlassungserklärungen vollelektronisch abgegeben werden können, ist unklar. Was wir davon halten? (mehr …)