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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 07.06.2011, Az. VI ZR 108/10
    §§ 22; 23 KUG; § 176 GVG

    Der BGH hat laut Pressemitteilung 99/2011 entschieden, dass der Verlag der „Bild“-Zeitung das Gesicht eines rechtskräftig verurteilten Terroristen innerhalb der Berichterstattung  nicht unkenntlich machen muss und dies sogar dann nicht, wenn Fernseh- und Bildaufnahmen während der Hauptverhandlung nach der sitzungspolizeilichen Anordnung der Vorsitzenden nach § 176 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) am Tag der Urteilsverkündung nur mit der Maßgabe zulässig sind, dass bei Abbildungen der Angeklagten deren Gesichter durch geeignete Maßnahmen (Verpixelung) unkenntlich gemacht werden. (mehr …)

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