IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. November 2013

    Am Freitag, 06.12.2013 hält unsere Kanzlei ein Fortbildungsseminar zum Thema „Anwaltliche Handwerksfehler aus dem IT-Recht“ ab. Es werden in lockerer Atmosphäre einige der über 5.000 Entscheidungen auf unserer Kanzleiseite und unsere entsprechenden Praxiserfahrungen besprochen. Der Vortrag dürfte geeignet sein, um den Fortbildungspflichten für den Fachanwalt für Informationstechnologierecht gemäß § 15 FAO mit 5 bzw. 10 Fortbildungsstunden nachzukommen. Eine verbindliche Entscheidung bleibt der zuständigen Rechtsanwaltskammer vorbehalten. Im Einzelnen:

    1. Zeitpunkt und Ort

    Freitag, 06.12.2013, 10:00 bis 16:30 Uhr

    Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
    Saalestraße 8 (Haupteingang II)

    24539 Neumünster (Schleswig-Holstein)

    Telefon: 04321/390550
    info [at] damm-legal.de

    2. Themen

    Es wird eine Auswahl an Rechtsfragen zu den folgenden Bereichen besprochen:

    a. Das Recht des Internethandels –
    Einzelaspekte zum Verkauf über Onlineshop, Amazon & eBay (ca. 3 Stunden)

    b. Social Media Recht / Das Recht der sozialen Netzwerke –
    Facebook, Twitter & Co. (ca. 1 Stunde)

    c. Softwareentwicklung & Vertrieb von gebrauchter Software (ca. 1 Stunde)

    Das Seminar / der Workshop richtet sich ausschließlich an Einzelpersonen, die das Seminar als Teil ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit (vgl. § 14 BGB) buchen.

    3. Dauer

    Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Sollte ausreichendes Interesse an einer Blockveranstaltung über 10 Zeitstunden bestehen, besteht auch kurzfristig die Möglichkeit, eine 2-tägige Veranstaltung vom Donnerstag, 05.12.2012 bis Freitag, 06.12.2013 abzuhalten (Zu den Übernachtungsmöglichkeiten s. unten).

    Die Veranstaltung beginnt jeweils um 10.00 Uhr und endet um 16:30 Uhr.


    4. Referent/en

    Hauptreferent der Veranstaltung ist Rechtsanwalt Dr. Ole Damm, Fachanwalt für IT-Recht.

    5. Anmeldefrist

    Freitag, 29. November 2013 (Ausnahmen nur nach Absprache)

    6. Anmeldung

    Ihre geschätzte Anfrage zur Teilnahme an dem obigen Seminar richten Sie bitte an info [at] damm-legal.de.

    7. Teilnehmerbeschränkung

    Der Workshop ist auf 20-25 Teilnehmer beschränkt.

    8. Kosten

    Der Preis für das Seminar am 06.12.2013 beträgt 199,00 EUR zzgl. MwSt. (236,81 EUR inkl. MwSt.) je Teilnehmer.

    Der Preis für ein Blockseminar am 05.12.2013 und am 06.12.2013 beträgt 349,00 EUR zzgl. MwSt. (415,31 EUR inkl. MwSt.) je Teilnehmer.

    9. Anfahrt

    Die Kanzlei ist über die A7 (Ausfahrt Neumünster-Süd) zu erreichen. Sie gelangen auf die Landstraße L 430. Die L430 (Richtung Osten) verlassen Sie an der zweiten Ausfahrt und gelangen so direkt auf die Saalestraße.

    Neumünster ist von Hamburg über die Deutsche Bahn AG mit dem ICE und dem RE zu erreichen (ca. 60 Min.). Vom Hauptbahnhof in Neumünster fahren die Buslinien 7 und 77 in regelmäßigen zeitlichen Abständen unmittelbar vor unsere Kanzlei (Haltestelle Saalestraße/DOC).

  • veröffentlicht am 14. September 2010

    United States Court of Appeals for the Ninth Circuit, 10.09.2010
    Az. No. 09-35969, D.C. No. 2:07-cv-01189-RAJ

    Ein US-amerikanisches Gericht hat dem Softwarehersteller Autodesk Inc. erlaubt, in seine Lizenzverträge die Klausel aufzunehmen, wonach gebrauchte lizenzierte Software nicht weiterveräußert werden darf. Geklagt hatte ein eBay-Händler, dessen Angebot von „AutoCAD Release 14“ von eBay auf Betreiben von Autodesk im Rahmen einer Digital Millennium Copyright Act (DMCA) „take-down notice“ (Unterlassungsaufforderung) gelöscht worden war. Der Onlinehändler berief sich auf die amerikanische Version des Erschöpfungsgrundsatzes, die „First Sale Doctrine“, was jedoch vom Gericht zurückgewiesen wurde. Diese Doktrin erfasse nur den Erwerb zum Eigengebrauch. Hier finden Sie das Urteil im Volltext.

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