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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 11.02.2010, Az. 3 U 122/09
    §§ 3, 5, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG; 3 HWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für ein Arzneimittel in Tablettenform mit der Formulierung „Eine Dosistitration [= Dosisanpassung] ist nicht erforderlich“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn eine Anpassung der Dosis für das streitgegenständliche Präparat gar nicht vorgesehen ist. Mit der Werbeangabe werde jedoch der falsche Eindruck erweckt, dass eine Dosistitration grundsätzlich möglich sei. Der Umstand, dass diese Möglichkeit tatsächlich nicht bestehe, stelle jedoch hinsichtlich der Patientenfreundlichkeit sogar einen Nachteil bei der Anwendung der beworbenen Präparate dar, welcher fälschlicherweise in der Werbung als Vorteil gepriesen werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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