Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Kurzvideo zum Thema Sport auf einer Website ist eine „Sendung“ im Sinne von Art. 1 Abs. 1 lit. b EU-RL 2010/13veröffentlicht am 9. Dezember 2015
EuGH, Urteil vom 21.10.2015, Az. C-347/14
Art. 1 Abs. 1 lit. b EU-RL 2010/13Der EuGH hat entschieden, dass die Bereitstellung kurzer Videos, die kurzen Sequenzen aus lokalen Nachrichten, Sport oder Unterhaltung entsprechen, in einer Subdomain der Website einer Zeitung als Sendung im Sinne von Art. 1 Abs. 1 lit. b EU-RL 2010/13 zu werten ist. Den Volltext finden Sie hier.
- OLG Düsseldorf: Autowerbung in Form einer Dia-Show im Internet muss bereits Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV enthaltenveröffentlicht am 16. November 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015, Az. I-15 U 66/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 2 und 4 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Pkw-EnVKVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werbung für Pkw im Internet, in welcher die Bilder der Fahrzeuge samt Texten als Diashow angezeigt werden, bereits in diesen Texten Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen enthalten muss. Ein Textfeld mit diesen Angaben, welches sich erst öffnet, wenn der Betrachter die Dia-Show durch Anklicken eines Bildes anhält, genüge den Anforderungen nicht. Die Pflichtangaben müssten in dem Moment getätigt werden, in welchem zum ersten Mal Angaben zur Motorisierung der beworbenen Fahrzeuge angezeigt würden. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OVG Münster: Bushidos Video „Stress ohne Grund“ darf nicht ohne Weiteres indiziert werdenveröffentlicht am 5. Juni 2015
OVG Münster, Beschluss vom 03.06.2015, Az. 19 B 463/14
§ 18 Abs. 3 Nr. 2Das OVG Münster hat entschieden, dass die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien über die Indizierung des Musikvideos „Stress ohne Grund“ rechtswidrig ist, weil die Bundesprüfstelle den Kunstgehalt des Tonträgers und des Videos nicht hinreichend ermittelt habe. Zur Pressemitteilung des Senats vom 03.06.32015: (mehr …)
- OLG Köln: Werbevideo eines Telekommunikationsanbieters mit irreführenden Aussagen zu dem sog. „Vectoring“ ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 18. Mai 2015
OLG Köln, Urteil vom 27.03.2015, Az. 6 U 134/14
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Werbevideo zur schnelleren Datenübertragung mittels der Technik des Vectoring irreführend ist, wenn darin der Eindruck vermittelt wird, dass damit beständig höhere Übertragungsraten von z.B. 100 MBit/s beim Herunterladen erreicht würden. Der Hinweis, dass es sich dabei um maximale Geschwindigkeiten handele, die nicht immer erreicht werden könnten, fehle. Zum Volltext der Entscheidung:
- BAG: Bei Aufnahme eines Werbefilms für ein Unternehmen müssen die gefilmten Arbeitnehmer schriftlich ihr Einverständnis erklärenveröffentlicht am 5. Mai 2015
BAG, Urteil vom 11.12.2014, Az. 8 AZR 1010/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas BAG hat entschieden, dass gemäß § 22 KUG ein Arbeitnehmer in sein Erscheinen in einem betrieblichen Werbefilm einwilligen muss. Habe der Arbeitnehmer seine Einwilligung erteilt, könne der Film aber nach seinem Ausscheiden noch (begrenzt) weiter benutzt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Staubsaugertest in Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers erfolgt nicht „unter gerichtlicher Beaufsichtigung“veröffentlicht am 28. April 2015
OLG Köln, Urteil vom 25.07.2014, Az. 6 U 47/14
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Werbefilm für Staubsauger, in welchem verschiedene Staubsauger in Anwesenheit eines französischen Gerichtsvollziehers getestet und verglichen werden, irreführend ist, wenn der Test mit den Worten „unter gerichtlicher Beaufsichtigung“ beschrieben wird. Darunter verstehe der Verbraucher die Kontrolle durch einen Richter, nicht durch einen Gerichtsvollzieher. Darüber hinaus könne die Werbeaussage „Beste Saugleistung“ zwar im Zusammenhang mit dem im Video gezeigten Test verwendet werden, jedoch nicht isoliert auf einem Werbeprospekt. Im letzteren Fall stelle sie eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung dar. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Wuppertal: Bei der Bewerbung von Fahrzeugen mittels Videoclips müssen die Vorschriften der Pkw-EnVKV eingehalten werdenveröffentlicht am 23. Januar 2015
LG Wuppertal, Urteil vom 31.10.2014, Az. 12 O 25/14
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Pkw-EnVKVDas LG Wuppertal hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Fahrzeugen im Internet mittels Videoclips die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß der Pkw-EnVKV getätigt werden müssen. Dies gelte auch, wenn die Fahrzeuge bei YouTube mittels eines Videos „vorgestellt“ werden. Bei dieser Art der Werbung handele es sich zwar noch nicht um ein konkretes Angebot, jedoch um ein Ausstellen des Fahrzeugs, bei welchem die Pflichtangaben ebenfalls darzustellen seien. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Hannover: Wer einen Videostream im Internet betrachtet, verstößt nicht gegen das Urheberrecht / Streamingveröffentlicht am 9. Januar 2015
AG Hannover, Urteil vom 27.05.2014, Az. 550 C 13749/13
§ 44a Nr. 2 UrhG, § 53 UrhG, § 97 UrhGDas AG Hannover hat – ebenso wie das AG Potsdam (hier) – entschieden, dass das Betrachten eines Videostreams im Internet nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Zitat aus der Entscheidung: (mehr …)
- AG Potsdam: Das Betrachten eines Videostreams im Internet stellt keinen Urheberrechtsverstoß dar / Streamingveröffentlicht am 8. Januar 2015
AG Potsdam, Urteil vom 09.04.2014, Az. 20 C 423/13
§ 44a Nr. 2 UrhG, § 53 UrhG, § 97 UrhGDas AG Potsdam hat entschieden, dass das Betrachten eines Videostreams nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Essen: Über das Opfer eines Überfalls darf identifizierend bei YouTube berichtet werdenveröffentlicht am 18. Dezember 2014
LG Essen, Urteil vom 05.06.2014, Az. 4 O 107/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 f. KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG
Das LG Essen hat entschieden, dass eine Filmberichterstattung bei YouTube bezüglich eines Überfalls zulässig ist, auch wenn das Opfer des Überfalls erkennbar dargestellt wird. Der Kläger, der in dem Filmmaterial seitlich und von hinten so abgebildet werde, dass er für einen weiteren Personenkreis identifizierbar sei, habe keinen Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung des Filmmaterials. Durch das nicht alltägliche Geschehen des Überfalls sei der Kläger zu einer relativen Person der Zeitgeschichte geworden, welche die – auch identifizierende – Berichterstattung dulden müsse. Das Informationsinteresse der Allgemeinheit gehe im vorliegenden Fall nach Abwägung aller Umstände vor. Zum Volltext der Entscheidung: