Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- AG München: Viele kleine, unerhebliche Mängel können einen erheblichen großen Mangel ausmachenveröffentlicht am 25. Juni 2013
AG München, Urteil vom 07.02.2013, Az. 275 C 30434/12
§ 633 Abs. 2 BGB, § 634 Nr. 3 1. Alt. BGBDas AG München hat entschieden, dass viele, für sich gesehen unerhebliche Mängel einer Werkleistung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen können, wenn sie in der Gesamtschau als nicht unerheblich anzusehen sind („Gesamtmangel“). Zur Pressemitteilung 26/13 des Amtsgerichts vom 17.06.2013: (mehr …)