Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Eminem klagt gegen Audi wegen Urheberrechtsverletzungveröffentlicht am 6. Juni 2011
Nach einem Bericht von Autoweek und W&V geht Eminems Label Eight Mile Style LLC gegen Audi vor dem LG Hamburg vor. Gegenstand soll die Unterlassung einer unberechtigten Verwendung des Eminem Stücks „Lose Yourself“ in einem Audi-Werbespot sein. Eminems Label soll außer sich vor „Freude“ sein, dass der Audi-Spot sehr nahe an einen Werbespot der amerikanischen Automobilmarke Chrysler kommen soll, welcher zum NFL Super Bowl 2011 ausgesendet wurde. Eminem ist Testimonal für Chrysler. Was wir davon halten? Gesetzt der Fall, dass die Nachricht inhaltlich wie rechtlich zutreffen sollte: Honi soit qui mal y pense! Das könnte nun wirklich der preiswerteste Viralspot mit Reichweite sein, den Audi sich bislang gegönnt hätte. Wie sagte der irische Dramaturg Brendan Behan (1923 – 1964) noch? „There is no such thing as bad publicity (except your own obituary)„.
- LG Köln: Auftraggeber von wettbewerbswidrigem Internet-Werbespot (Viral) haftet auch, wenn er Fremdverbreitung nicht unterbindetveröffentlicht am 3. Juni 2009
LG Köln, Urteil vom 29.05.2008, Az. 31 O 845/07
§§ 3, 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5, 8 Abs. 2 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass der Auftraggeber eines wettbewerbswidrigen Internet-Werbespots nicht nur zur Unterlassung der Ausstrahlung verpflichtet ist, sondern auch dafür zu sorgen hat, dass dieser Werbespot nicht durch Dritte weiterverbreitet wird. Das streitgegenständliche „Viral“ war auch nach Erlass einer einstweiligen Verfügung auf der Internetplattform YouTube abrufbar. Das Landgericht war der Auffassung, dass die Verfügungsbeklagte nicht ausreichend auf die verantwortlichen Werbeagenturen eingewirkt habe. Virals sind Internet-Werbespots, die von der Verbreitung durch Internet-Nutzer leben, die sie weiterleiten oder -verlinken. Um eine hohe Aufmerksamkeit durch Nutzer zu erreichen, sind Virals oft humorvoll und außerhalb der Konventionen von Fernseh- oder Kinowerbung angelegt. Der streitgegenständliche Spot warb für ein Navigationsgerärt der Marke „Lucca“, indem er das Produkt des Konkurrenten „TomTom“ ins Lächerliche zog.
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