Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Erweiterte Entlastungsmöglichkeit von Eltern, wenn volljährige Kinder illegales Filesharing betreibenveröffentlicht am 21. August 2013
OLG Köln, Beschluss vom 28.05.2013, Az. 6 W 60/13
§ 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass Eltern von volljährigen Kindern, die nach Behauptung der Eltern für illegales Filesharing verantwortlich sind, nicht den konkreten, uhrzeitbezogenen Zugang ihrer Kinder zum Internet darlegen, sondern lediglich deren allgemeine Zugangsmöglichkeit behaupten müssen, um die eigene täterschaftliche Begehung zu erschüttern. Eine täterschaftliche Haftung der Eltern als „Haushaltsvorstand nach § 823 Abs. 1 BGB“, wie vom Landgericht Köln angenommen, wies der Senat zurück. Im vorliegenden Fall war über ein Prozesskostengesuch zu entscheiden, in welchem aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht sämtliche relevanten Rechtsfragen erörtert werden konnten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)