Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Zu der (eingeschränkten) Störer-Haftung von Anschlussinhabern bei illegalem Filesharing ihrer Familienmitgliederveröffentlicht am 19. November 2012
LG Hamburg, (Hinweis-) Beschluss vom 26.09.2012, Az. 308 O 242/11
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 139 ZPODas LG Hamburg hat in einem Filesharing-Prozess den Umfang der Beweisführung des Abgemahnten konkretisiert, wenn dieser sich damit verteidigt, nicht er, sondern ein volljähriges Familienmitglied habe den Verstoß begangen. In der aktuellen „Morpheus“-Entscheidung hat der BGH (hier) eine Überwachungspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder, die vorher instruiert waren, im Internet keine unerlaubten Handlungen vorzunehmen, verneint. Zum Volltext des Hinweisbeschlusses: (mehr …)