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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. August 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2013, Az. 14c O 94/13
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung nicht mit einer gerichtlichen Aufbrauchfrist zu versehen ist, wenn der sofortige Vollzug des Verbots keine schweren Nachteile nach sich zieht. Im vorliegenden Fall fanden sich die beanstandeten Werbeaussagen nicht auf den Produktverpackungen selbst, sondern „lediglich“ im Fernsehen bzw. Internet geschalteten Werbespots. Diesbezüglich fehlten jedoch jegliche Angaben dazu, in welchem Umfang Werbeverträge und mit welcher Laufzeit abgeschlossen wurden. Ohne dies lasse sich, so die Kammer, die für die Gewährung einer Aufbrauchfrist erforderliche Abwägung der Interessen des Schuldners auf der einen sowie des Gläubigers und der Allgemeinheit auf der anderen Seite nicht vornehmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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