Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- KG Berlin: Zu der Entstehung einer Verfahrensgebühr bei bloßem Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Zustellung der Berufungsbegründungveröffentlicht am 28. November 2011
KG Berlin, Beschluss vom 10.07.2008, Az. 1 W 164/08
§§ Nr. 3201 Nr. 1 VV RVGDas KG Berlin hat entschieden, dass dann, wenn seitens des Berufungsbeklagten ein Antrag auf Zurückweisung der Berufung vor Zustellung der Berufungsbegründung gestellt wird, grundsätzlich nur eine 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG anfällt. Denn der Berufungsbeklagte könne sich erst nach Vorliegen der Berufungsbegründung mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf das erstinstanzliche Urteil sachlich auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern. Dies gelte erst recht, wenn sich die anwaltliche Tätigkeit darauf beschränke, einem Antrag auf erneute Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist zu widersprechen. Der Rechtspfleger hatte eine 1,6-fache Verfahrensgebühr festgesetzt. Zur Entscheidung im Volltext: (mehr …)