Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Mönchengladbach: Wenn die negative Feststellungsklage Vorrang vor der Leistungsklage hatveröffentlicht am 20. September 2012
LG Mönchengladbach, Urteil vom 21.06.2010, Az. 8 O 18/10
§ 296a ZPO; § 12 Abs. 1 S. 2 UWG; § 826 BGB, § 678 BGBDas LG Mönchengladbach hat entschieden, dass eine Leistungsklage keinen Vorrang gegenüber einer zuvor im gleichen Verhältnis erhobenen negativen Feststellungsklage hat, wenn sie zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Feststellungsklage noch nicht anhängig war. Darüber hinaus entfiele das Feststellungsinteresse bei früherer Anhängigkeit der Leistungsklage aber auch dann nicht, wenn der Feststellungsrechtsstreit zu diesem Zeitpunkt schon entscheidungsreif sei und es deshalb einer sinnvollen Prozessökonomie widerspräche, den Feststellungskläger auf das gerade erst beginnende Leistungsverfahren zu verweisen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Registermarke steht markenrechtlich hinter der langjährigen Nutzung einer Domain zurückveröffentlicht am 15. Januar 2009
LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2008, Az. 315 O 988/07
§§ 4, 14 MarkenGDas LG Hamburg hat in diesem Urteil zu den Umständen ausgeführt, die dazu führen können, dass eine Registermarke hinter der Benutzung einer Domain zurücksteht. Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte seit 1983 ununterbrochen ein bestimmtes Kennzeichen verwendet, und zwar zunächst als Telegrammadresse, später als E-Mail-Adresse und seit 2001 auch in einer entsprechenden Domain, bevor ein früherer Mitarbeiter, der in der Probezeit von der Rechtsanwaltskanzlei entlassen worden war, das Kennzeichen als Marke registrieren ließ und Unterlassungsansprüche gegen seinen früheren Arbeitgeber geltend machte.