Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Auch vor Beginn der letzten 12 Stunden dürfen bebotene eBay-Auktionen nicht grundlos abgebrochen werdenveröffentlicht am 11. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 10.12.2014, Az. VIII ZR 90/14
§ 280 BGB, § 283 BGBDer BGH hat entschieden, dass eBay-Auktionen, auf denen mindestens ein Gebot abgegeben wurde, nicht grundlos abgebrochen werden dürfen. Hieran ändere auch die weitere Information zur eBay-AGB-Klausel § 9 Nr. 11 („Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten.„) nichts, da diese einschränkend auszulegen sei. Zur Pressemitteilung Nr. 185/2014 vom 10.12.2014: (mehr …)
- BGH: eBay-Auktion darf bei Erstgebot nicht ohne Weiteres abgebrochen werden / Schadensersatzpflichtveröffentlicht am 13. November 2014
BGH, Urteil vom 12.11.2014, Az. VIII ZR 42/14
§ 138 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine eBay-Auktion nicht ohne Weiteres vorzeitig abgebrochen werden kann, weil der Verkäufer außerhalb der Plattform einen anderen Käufer für das Produkt gefunden habe, der gewillt sei, mehr als die Preisobergrenze (555,55 EUR) zu zahlen. Im vorliegenden Fall hatte ein Bieter, der mit 1,00 EUR auf die Auktion geboten hatte, bevor sie abgebrochen wurde, Schadensersatz in Höhe von 5.250,00 EUR für die notwendig gewordene, anderweitige Beschaffung eines Pkw gefordert und zugesprochen bekommen. Der Verkäufer hatte argumentiert, es liege auf Seiten des Käufers auf Grund des groben Missverhältnisses zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB vor. Der BGH lehnte dies ab. Zur Pressemitteilung Nr. 164/2014 vom 12.11.2014: (mehr …)
- BGH: Zur Berechtigung des Verkäufers, eine eBay-Auktion wegen Irrtums vorzeitig abzubrechenveröffentlicht am 30. Januar 2014
BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. VIII ZR 63/13
§ 145 BGB, § 157 BGBNach den eBay-AGB kommt im Falle der Rücknahme des Angebots ein Kaufvertrag mit dem zu dieser Zeit Höchstbietenden nicht zustande, wenn der Anbietende gesetzlich dazu berechtigt war, sein Angebot zurückzuziehen (z.B. Irrtumsanfechtung). Diese Klausel in den eBay-AGB ist nach Auffassung des BGH im Zweifel zu Gunsten eines Anbieters (Verkäufers) dahingehend auszulegen, dass sein Verkaufsangebot unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)