Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: „Pferdeäppel“ und „Pferdeleckerli“ – Zur Verwechselungsgefahr bei Marken für die gleichen (?) Warenveröffentlicht am 26. Juni 2011
OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2011, Az. I-4 U 216/10
§ 14 Abs. 5, 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas OLG Hamm hat entschieden, dass es zwischen der Marke „Warendorfer Pferdeäppel“ und dem benutzten Zeichen „Warendorfer Pferdeleckerli“ an der Verwechselungsgefahr fehlt. Der Senat eher nüchtern: „Als Ganzes unterscheiden sich die Begriffe ungeachtet des gemeinsamen Bestandteils „Pferde“ aber in dreifacher Hinsicht nach Klang, Schriftbild und Wortsinn ganz erheblich.“ Auch geschmacklich dürften nuancenhafte Unterschiede zu bemerken sein, was indes bei der Verwechselungsgefahr von Marken nicht zum Tragen kommt. Zum Volltext der Entscheidung: