Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Werbung im Internet, die sich an Kinder richtet und als Spiel dargestellt ist, ist unlauterveröffentlicht am 2. Oktober 2013
KG Berlin, Urteil vom 15.01.2013, Az. 5 U 84/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 3 UWG
Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Werbung auf einem Internetportal für Kinder ab sieben Jahren, welche die Animation eines Schneebälle werfenden Elches mit der Aufforderung „Klick und wirf zurück“ darstellt, ohne ausreichend deutliche Kennzeichnung unlauter ist. Dabei sei zu berücksichtigen, dass Kinder der angesprochenen Zielgruppe eine schwächere Aufmerksamkeits- und Lesekompetenz aufwiesen als Jugendliche oder Erwachsene und daher höhere Anforderungen an die Deutlichkeit eines Werbehinweises zu stellen seien. Diese Auffassung vertrat auch das OLG Köln (hier). Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Spielerisch aufgemachte Werbung auf Webseiten für Kinder kann unzulässig seinveröffentlicht am 1. Oktober 2013
OLG Köln, Urteil vom 12.04.2013, Az. 6 U 132/12
§ 4 Nr. 3 UWG, § 7 Abs. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass Werbebanner auf einer Internet-Spieleseite für Kinder als verschleierte Werbung unzulässig sind, wenn sie nach Art eines Spiels mit Animationen und z.B. mit der Frage „Hast du eine Idee, was man hier tun kann?“ ausgestaltet sind, um Kinder zum Draufklicken zu bewegen. Vorliegend richtete sich das Spieleangebot an Kinder etwa im Alter von 9-10 Jahren, denen die Einsichtsfähigkeit, zwischen Spiel und Werbung in der beanstandeten Form zu unterscheiden, fehle. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Duisburg: Werbung mit Kundenbewertungen im Heilmittelbereich ist unlauter, wenn die Bewertungen eines Portals nicht vollständig angegeben werdenveröffentlicht am 3. September 2012
LG Duisburg, Urteil vom 21.03.2012, Az. 25 O 54/11 – nicht rechtskräftig
§ 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 11 HWGDas LG Duisburg hat entschieden, dass die Werbung einer Dentalhandelsgesellschaft für Zahnersatz, welche zu Werbezwecken auf ein Bewertungsportal verweist, wettbewerbswidrig ist und gegen das Heilmittelwerbegesetz verstößt, wenn die dort erfolgten Bewertungen nicht vollständig aufgeführt werden. Dies sei, wie vorliegend, auch dann der Fall, wenn die streitgegenständliche Werbung auf ein Bewertungsportal verweist, welches Kundenmeinungen nicht ungefiltert, sondern bei Negativbewertungen zum Teil erst nach einem Schlichtungsverfahren veröffentliche. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - KG Berlin: Muss Bannerwerbung im Internet nicht als solche gekennzeichnet werden?veröffentlicht am 2. August 2012
KG Berlin, Beschluss vom 24.01.2012, Az. 5 W 10/12
§ 4 Nr. 3 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass bei Einsatz von so genannter Bannerwerbung auf Webseiten eine Kennzeichnung mit dem Wort „Anzeige“ o.ä. nicht zwingend notwendig ist. Zwar müsse Werbung und redaktioneller Inhalt voneinander erkennbar getrennt werden. Dies sei jedoch bei Platzierung der Werbung in horizontalen oder vertikalen Werbebannern der Fall. Diese Art der Trennung von redaktionellen Inhalten im optischen Zentrum der Seite und Werbung in Bannern im Randbereich sei so üblich, dass diese selbst Kindern von Beginn der Internetnutzung an vertraut seien. Entscheidend für die Beurteilung, ob unerlaubte Schleichwerbung vorliege, sei der Gesamteindruck der jeweiligen Seite.
- OLG Hamburg: Zur Haftung des Domain-Parkers für eingeblendete rechtswidrige Werbungveröffentlicht am 22. Juni 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 14.07.2004, Az. 5 U 160/03
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWG; § 284 StGBDas OLG Hamburg hat in diesem etwas älteren Urteil bereits entschieden, dass der Betreiber einer Webseite als Störer haftet, wenn auf dieser Seite rechtswidrige Werbung (hier: für unerlaubtes Glücksspiel) eingeblendet wird. Dies gelte auch, wenn der Betreiber die Domains lediglich „parke“ und die Werbung durch ein Drittunternehmen automatisch geschaltet werde. Das parkende Unternehmen unterliege Prüfungspflichten auch hinsichtlich der von beauftragten Dritten zusammen gestellten Werbung, da es den Anschein erwecke, an der Gestaltung der Werbung aktiv beteiligt zu sein. Auch werbe es damit, dass vor Schaltung eines Links zu einer beworbenen Seite diese auf Gesetzesverstöße oder Rechtsverletzungen überprüft werde. Daran müsse sich die Antragsgegnerin auch bei der Beurteilung der Frage des Störerhaftung festhalten lassen. Die Durchführung der Überprüfungen durch die von ihr eingeschaltete GmbH müsse sichergestellt werden. Dass eine solche Übeprüfung tatsächlich nicht möglich sei, habe die Antragsgegnerin nicht glaubhaft gemacht. Weitere Entscheidungen zum Domain-Parking siehe hier (Markenverletzung) und hier (Verstoß Jugendschutzgesetz). Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Hotel-Werbung mit Swimmingpool nicht wettbewerbswidrig, wenn Gegner das Fehlen eines Pools nicht glaubhaft machtveröffentlicht am 12. April 2011
KG Berlin, Beschluss vom 02.03.2011, Az. 5 W 21/11
§§ 12 Abs. 2 UWG; 920 Abs. 2, 936 ZPODas KG Berlin hat entschieden, dass einem Unterlassungsantrag im Verfahren der einstweiligen Verfügung nicht stattgegeben werden kann, wenn die Glaubhaftmachung der anspruchserheblichen Tatsachen unterbleibt. Die Antragstellerin hatte die Werbung eines Hotels per Werbebanner, auf dem ein Swimmingpool abgebildet war, moniert. Sie machte jedoch nicht glaubhaft, dass das Hotel über keinen Swimmingpool verfüge. Zwar gehe aus anderen Hotelbeschreibungen nicht hervor, dass ein Pool vorhanden sei, diese Beschreibungen würden jedoch auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Eine eigene Anschauung sei durch die Antragstellerin nicht erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung: