Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Logistikdienstleister, der rechtswidrig Ware nicht herausgibt, die einem schnellen Wertverlust unterliegt, haftet Onlinehändler auf Schadensersatz bei zwischenzeitlichen Preisverfallveröffentlicht am 22. August 2013
BGH, Beschluss vom 20.06.2013, Az. I ZR 132/12
§ 1218 Abs. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass ein Logistikdienstleister, der Ware, die einem schnellen Wertverlust unterliegt (IT-Elektronik), rechtswidrig nicht herausgibt, dem betroffenen Onlinehändler auf Schadensersatz bei zwischenzeitlichen Preisverfall haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)