Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen darf nicht uneingeschränkt berichtet werden / Der erzürnte Wetter-Moderatorveröffentlicht am 16. Februar 2012
OLG Köln, Urteile vom 14.02.2012, Az. 15 U 123/11, 15 U 125/11 und 15 U 126/11 – nicht rechtskräftig
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen nicht uneingeschränkt berichtet werden darf. Streitgegenständlich waren „Umstände aus dem privaten Lebensbereich eines Angeklagten“, eines Wetter-Moderators. Die Öffentlichkeit eines Gerichtssaales sei nicht mit der Wirkung zu vergleichen, die von einer Veröffentlichung in den Medien, erst recht bei einer Veröffentlichung im Internet ausgehe. In der Folge sah das Gericht in der gleichwohl erfolgten Berichterstattung eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Moderators. Es wurde die Revision zugelassen. Zitat aus der Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Köln vom 14.02.2012: (mehr …)