Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Unternehmen darf Verbraucher nicht mit wahrheitswidriger Nachricht („Wir haben eine Warensendung für Sie!“) zum Rückruf verleiten, um in diesem Telefonat dann ein Zeitschriften-Abo anzubietenveröffentlicht am 13. April 2011
LG Hamburg, Beschluss vom 18.03.2011; Az. 312 O 142/11 – nicht rechtskräftig
§§ 3; 5 UWGDas LG Hamburg hat nach Mitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg der Bauer Vertriebs KG untersagt, Verbrauchern unaufgefordert Benachrichtigungen über eine Warensendung zu versenden, wenn den Verbrauchern bei Rückruf ein Zeitschriftenabo angeboten wird. Die Karte des Unternehmens erhielt die Mitteilung „Wir halten eine Warensendung für Sie bereit. Die Sendung wird 7 Tage für Sie aufbewahrt. Bitte rufen Sie uns schnell an. Ihr Anruf ist kostenlos. Tel. XXX„. Hinzukam, dass die Benachrichtigung von ihrer Aufmachung den Karten ähnelte, die von Zustellungsunternehmen verwendet zu werden pflegen.