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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. September 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 03.06.2013, Az. 6 U 72/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Karlsruhe hat sich in dieser Entscheidung damit befasst, wann ein urheberrechtlicher Schutz für Werke der Baukunst vorliegt. Im entschiedenen Fall wurde der Schutz für ein Mehrfamilienhaus abgelehnt, weil es nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreiche und sich daher nicht ausreichend von der Masse des alltäglichen Bauschaffens abhebe. Versetzte Dachflächen, wie die Klägerin sie entworfen habe, seien keine ungewöhnlichen Erscheinungen mehr. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 06.02.2012, Az. 10 U 50/11
    § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Berichterstattung über einen Prominenten unter Ablichtung seines im Umbau befindlichen Wohnanwesens mit Ortsangabe sowie der Gegenüberstellung seiner Lebensverhältnisse mit denen des leiblichen Vaters (Sozialhilfeempfänger) unzulässig ist. Der streitgegenständliche Artikel befasse sich gerade nicht mit der Diskrepanz zwischen der Außendarstellung des Klägers und seinem tatsächlichen Lebensverhältnissen oder betreffe einen anderen „sozial berichtenswerten Umstand“. Thematisiert werde lediglich eine Gegenüberstellung der Lebensverhältnisse des Klägers und der seines leiblichen Vaters und spekuliere über Ursachen eines Zerwürfnisses. Dies müsse der Kläger nicht dulden. Auch die Abbildung seines Wohnhauses unter Nennung des Stadtteils müsse er nicht hinnehmen, da die Gefahr bestehe, dass das Haus in seiner Eignung als Rückzugsbereich individueller Lebensgestaltung beeinträchtigt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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