IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. März 2009

    In Zeiten nachlassender Umsätze stellt sich für Onlinehändler die Frage, wie mit dem etablierten und gut besuchten Onlineshop oder Plattform-Account noch zusätzliche Erlöse erwirtschaftet werden können. Amazon und eBay haben jeweils eine eigene Vermarktungsabteilung gegründet und verkaufen Werbeplätze auf der Hauptseite oder Unterseiten in Eigenregie. Internet World Business (IWB) berichtet vom Elektronikhändler buy.com, der in seinen Onlineshop einen kompletten Preisvergleich integriert habe und mit dem Argument handele „Wenn ein Kunde schon nicht bei uns kauft, dann lasst uns wenigstens von den Clickouts und/oder möglichen Provisionserlösen profitieren!“ Werbung auf Shop-Seiten findet zunehmend Akzeptanz und Gefallen. Selbst auf Seiten kleinerer Onlineshops finden sich zunehmend Google-Adsense-Anzeigen. Die Frage ist, ob dieser Schuss nicht nach hinten los geht, indem der Onlinehändler auf der eigenen Seite für die Konkurrenz wirbt. Laut IWB werde zunächst versucht, „Kunden gezielt an befreundete Shops oder Partnerseiten mit komplementären Sortimenten“ zu vermitteln. Hierbei fänden die Onlinehändler Unterstützung bei Dienstleistern wie Shoptrex oder Deal United. Diese helfen bei der Vermittlung und Anbindung potenzieller Partnerseiten.

  • veröffentlicht am 2. Oktober 2008

    Die World Intellectual Property Organization (WIPO) bietet auf ihrer Website (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: WIPO-Übersicht) eine Auflistung aller Domain-Streitigkeiten im Volltext mit Suchfunktion und statistischer Auswertung (nach Fällen, geographischer Verteilung etc.), die seit dem Jahr 1999 behandelt wurden. Cui honorem, honorem: Der Hinweis findet sich auf der Website des traditionsreichen Juristischen Internetprojekts Saarbrücken der Universität Saarbrücken (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: JIPS).

  • veröffentlicht am 22. September 2008

    WIPO Arbitration and Mediation Center, Administrativ Panel Decision vom 01.09.2008, Case No. D2008-0987

    Die der MLP AG gegenüber kritisch eingestellten Betreiber des www.mlpwatchblog.com verstoßen mit der Domain mlpwatchblog.com nicht gegen Markenrechte der MLP AG. Zwar wolle man eine gewisse Verwechselungsgefahr nicht ausräumen und die maßgeblichen Kriterien des Panels hierfür seien erfüllt. Diese Kriterien seien jedoch nicht abschließend zu verstehen: Es sei eine Absicht erkennbar, nach der nicht die Reputation der MLP AG ausgenutzt werden solle; vielmehr seien die Inhalte lediglich kritisch-privater Nautr, nicht aber gewerblich motiviert. Für den einfachen Benutzer sei erkennbar, dass es sich bei der keinesfalls identischen Domain nicht um eine Domain der MLP AG handele. Die vollständige Entscheidung des WIPO Arbitration and Mediation Center zum Fall MLP Finanzdienstleistungen AG vs. WhoisGuard Protected findet sich hier (WIPO). Am 31.03.2007 hatte das OLG Hamburg der MLP AG einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die Domain mlpblog.de eingeräumt.

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